Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion bleibt durch ihren engen Fokus in der Wirkung stark eingeschränkt. Der VSE begrüsst die Stossrichtung, erachtet eine Schärfung und Ausweitung der Vorlage jedoch für notwendig...
Mit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk am 18. Juni 2023 hat sich die Schweiz verpflichtet, die CO₂-Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Der neue Leitfaden des VSE hilft Energieversorgern dabei, die Klimaziele umzusetzen. Er sorgt für klare und...