Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Strom ist in der Schweiz stets verfügbar. Doch der Winter ist eine besondere Herausforderung. Der Bedarf an Energie steigt bei Eis und Kälte deutlich. Während des Winters ist die Schweiz deshalb auf Importe angewiesen. Und sie muss ihre Erneuerbaren ausbauen – zum Beispiel die Windkraft. Wir haben...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Insgesamt 41 Grenzleitungen verbinden unser Land mit dem europäischen Stromnetz. So viel «spannende Kontakte» hat kein anderes Land Europas. Doch was geschieht, wenn wir uns elektrisch vom Ausland abnabeln? Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht – im Swissgrid Simulation Center.