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Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema bis Tarifjahr 2025 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2025
Synopse der Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
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VSE-Stellungnahme zur Revision des Kartellgesetzes 10. Oktober 2011, pdf
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung
Stellungnahme zur Revision des BG über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen in Umsetzung der Motion Schweiger
Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema ab Tarifjahr 2026 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2026
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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Verlängerung der subsidiären Finanzhilfen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
Stellungnahme zur Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung
Stellungnahme zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»
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Technische Bestimmung zum Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien)
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 2: Annullierung und Prozessabbruch (SDAT – CH 2010)
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Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Stellungnahme 2014 VSE zu Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)
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VSE-Stellungnahme: Anhörung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN). 14.5.2014, pdf
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Herkunftsnachweisverordnung (HKNV) 11. September 2013, pdf
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting (RLRP 2024)» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Der Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Schweiz. Dieses Dokument ersetzt das Handbuch "Smart Metering CH (HBSM–CH)".
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen. Beachten Sie auch das Infoblatt: https://www.strom.ch/infoblatt-rueckspeiseverguetung
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Strom ist wichtig und äusserst wertvoll. Wir setzen Strom so selbstverständlichein, dass uns dies selten bewusst wird. Dabei ist die Liste von Stromanwendungenlang und wird ständig länger. Immer häufiger kommen auch Anwendungenhinzu, bei denen Strom andere Energiearten ersetzt. Dies machtihn immer populärer und spart erst noch Energie, denn Strom lässt sich vonallen Energieträgern am effizientesten einsetzen. Wenn er zudem, wie in derSchweiz, praktisch CO2-frei produziert wird, kommt ihm eine Schlüsselfunktionbei der Eindämmung des Klimawandels zu.2012, pdf
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
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