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VSE-Stellungnahme zu Revision Stromversorgungsverordnung (StromVV) 23. Oktober 2012, pdf
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Branchensystematik für die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Netznutzung.
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Zweites Treffen AG Revision StromVG - Rückmeldung 11. Februar 2015, pdf
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
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Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe (Revision des Informationssicherheitsgesetzes ISG)
Stellungnahme zur parl. Initiative UREK-S. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2022
Leitfaden und Werkzeuge zur Steigerung der IKT-Resilienz in der Strombranche (LVR – CH 2024)
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024
Vollzugshilfe «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan»
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)
Synopse der Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021
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Das VSE-Denkmodell für die Schweizer Energieversorgung der Zukunft. Aktualisierung des VSE Trends 2035. www.energiewelt.ch
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Das VSE-Denkmodell für die Schweizer Energieversorgung der Zukunft. Trendupdate 2021.
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In den Medien wurde vermehrt Kritik laut, Netzbetreiber würden sich über die Netzkosten unrechtmässig auf Kosten der Kunden bereichern.
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Bestimmungen zum standardisierten Austausch von Daten zwischen Verteilnetzbetreibern und weiteren Akteuren für den Schweizer Verteilnetzbetrieb. Mehr Informationen auf https://www.strom.ch/datenmodell-verteilnetzbetrieb
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen. Beachten Sie auch das Infoblatt: https://www.strom.ch/infoblatt-rueckspeiseverguetung
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
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Der VSE zeigt mit seiner Studie «Wege in die neue Stromzukunft» drei Szenarien auf. Jeder Weg ist mit unterschiedlichen Auswirkungenverbunden. Eine Schweizer Stromzukunft ohne Gaskombikraftwerkeund ohne Importe von nicht erneuerbarer Energie ist nur mit grossenAnstrengungen beim Stromsparen und mit drastischen Massnahmenmöglich. 2012, pdf
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Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Unternehmen der Energiebranche vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig entstehen durch Gesetze bedeutende Herausforderungen betreffend den Umgang mit Daten. Der Bericht «Data Policy in der Energiebranche» analysiert das aktuelle Umfeld und identifiziert den Handlungsbedarf für den Aufbau von Strukturen für einen nachhaltigen Umgang mit Daten.
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Zwischen Juni und September 2020 wurden die Mitglieder des VSE erneut – wie auch schon 2019 – zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft befragt. Dabei wurde die persönliche Einschätzung von Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen eingeholt und nicht die Sichtweise der Unternehmen. Die Umfrageteilnehmer sollten einschätzen, für wie relevant sie die 15 Treiber, die die Energiewelten ausmachen, im Jahr 2035 halten.
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Ein Team von 50 Branchenvertretern hat drei mögliche Wege in die Stromzukunft beschrieben. Basierend auf intensiven Arbeiten der Branche und externen Studien.Alle drei Szenarien gehen davon aus,dass die existierenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Studie fokussiert auf diejeweilige Entwicklung der Nachfragenach Elektrizität und auf den Ausbauder Stromproduktion aus erneuerbaren und anderen Energieträgern und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Stromversorgung. 2012, pdf
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.