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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Der Nationalrat hat sich heute gegen eine Senkung des Wasserzinsmaximums ausgesprochen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE bedauert diesen Entscheid. Die Schweizer Wasserkraft wird damit als tragende Säule der Energiestrategie 2050 weiterhin an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Die Strombranche steht hinter dem Ziel der Klimaneutralität ab 2050 und ist bereit, ihren Beitrag für netto null zu leisten. Erneuerbarer Strom spielt bei der Dekarbonisierung eine zentrale Rolle: Die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme sowie die Sektorkopplung gehören zu den Schlüsselelementen...