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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
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Die freie Wanderung ist für Fische flussauf- und -abwärts überlebenswichtig. Die Wasserkraft kann diesem Vorhaben im Weg stehen. Doch mit den richtigen Massnahmen wird das Dilemma gelöst, wie das Musterbeispiel Hagneck eindrücklich beweist.
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