Vernehmlassung zum modernisierten Energiechartavertrag

Der Bundesrat hat am 5. November 2025 die Vernehmlassung zur Ratifikation des modernisierten Energiechartavertrags eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Februar 2026.
05.11.2025

Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

Der Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT) ist ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor. Ergänzt wird er durch ein Zusatzprotokoll zur Förderung der Energieeffizienz. Dem ECT unterstehen 40 Vertragsparteien vor allem aus Europa und Zentralasien, aber auch Länder wie Japan oder die Türkei. Der Vertrag enthält Bestimmungen zum Investitionsschutz, zum Handel von Energieprodukten und zum Energietransit sowie Mechanismen zur Streitschlichtung zwischen Staaten sowie zwischen Investoren und Staaten. Der ECT ist das am häufigsten angerufene Investitionsschutzabkommen bei Investor-Staat-Streitschlichtungen. Auch Schweizer Unternehmen haben in der Vergangenheit Klagen unter dem ECT eingebracht.

Modernisierung des Energiechartavertrags

Mit der Modernisierung werden die Investitionsschutzbestimmungen des Vertrags präzisiert und an die aktuelle Praxis von Investitionsschutzabkommen sowie an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst. Die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit und zum Regulierungsrecht der Staaten werden gestärkt. Neue völkerrechtliche Abkommen zum Umwelt- und Klimaschutz wie das Pariser Klimaübereinkommen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Unterzeichnerstaaten werden explizit erwähnt. Weiter erfasst der ECT neu Technologien wie Wasserstoff, Biomasse, Biogas oder Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid. Auch wurde im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende die Möglichkeit geschaffen, fossilen Investitionen den Investitionsschutz zu entziehen.

Für die Schweiz von grossem Interesse

Für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit sind für die Schweiz die internationale Zusammenarbeit sowie internationale Regeln für den Handel, den Transit und den Schutz von Energieinvestitionen von grossem Interesse. Schweizer Unternehmen und Fonds investieren im Energiebereich fast ausschliesslich in der EU und in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Der grösste Teil dieser Investitionen entfällt auf Kraftwerke, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Schweizer Energiewirtschaft, die grossmehrheitlich im Besitz der Kantone und der Gemeinden ist, profitiert vom Schutz ihrer Investitionen in den Vertragsstaaten des ECT.

Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten plant Verbleib im ECT

Seit dem Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung des ECT im Juni 2022 sind mehrere Länder aus dem ECT ausgetreten, namentlich Deutschland, Frankreich, Polen, Luxemburg, Slowenien, Portugal, Spanien, die Niederlande, Dänemark und das Vereinigte Königreich. Sie erachteten das Verhandlungsergebnis als ungenügend und den bestehenden ECT als zu einschränkend. Ebenfalls ausgetreten sind die EU und EURATOM als eigenständige Mitglieder. Die EU-Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob sie im ECT verbleiben wollen. Aktuell planen 16 der 27 EU-Mitgliedsstaaten im ECT zu verbleiben.

Am 20. November 2024 hatte der Bundesrat der Modernisierung des ECT zugestimmt. Die Energiechartakonferenz – das oberste Leitungsgremium der Organisation – hat die Modernisierung am 3. Dezember 2024 genehmigt. Somit kann der Bundesrat nun die Vernehmlassung durchführen. Sie dauert bis am 20. Februar 2026. (UVEK)