Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die am 23. Mai 2022 in Kraft getretene Sicherstellungsverordnung schreibt für die Schweizer Gasversorgung eine Speicherpflicht in ausländischen Gasspeichern vor. Diese Speicherpflicht umfasst mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen schweizerischen Jahresverbrauchs. Die seither vier Mal verlängerte Verordnung gilt mit Beschluss vom 15. Oktober 2025 bis zum 30. September 2028.
Nach der aktuell gültigen Verordnung muss das Speicherziel jeweils am 1. Dezember erfüllt sein. Dieses fixe Datum lässt keine Flexibilität bei der Beschaffung zu und kann somit zu höheren Kosten für die Schweizer Gaskundinnen und -kunden führen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, für die Erreichung des Speicherziels anstelle eines fixen Datums ein Zeitfenster vorzugeben, vom 1. Oktober bis zum 1. Dezember. Dies gilt für die Jahre 2026 und 2027.
(uvek)