Das ist eine Medienmitteilung des UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Schweiz verfügt bereits über ein gut ausgebautes Netz an Schnellladestationen für Personenwagen. Mit dem nun lancierten Projektaufruf richtet das ASTRA den Fokus auf den Schwerverkehr und stärkt die Rahmenbedingungen für dessen Elektrifizierung. Der Aufruf ist Teil der Roadmap Elektromobilität 2030, die auch den Schwerverkehr einbezieht.
Für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für E-LKW stellt das ASTRA drei Lose bereit. Diese umfassen je rund zehn Standorte auf ausgewählten Rastplätzen und ausgewählten Schwerverkehrskontrollzentren entlang der Nationalstrassen. Die Lose werden nach Qualitätsbeurteilung den bestbenoteten Gesuchstellenden in Form von Reservationsvereinbarungen zugeteilt.
Rahmenbedingungen & Fristen
Die ausgewählten Anbieter planen, finanzieren, bauen und betreiben die Schnellladestationen eigenverantwortlich. Nach Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung stehen grundsätzlich zwei Jahre zur Verfügung, um die Detailplanung abzuschliessen und das Baugesuch einzureichen.
Das ASTRA stellt als Basislösung die Stromanschlüsse bis und mit Trafostation bereit und übernimmt dafür die Vorfinanzierung. Die Betreibergesellschaften erstatten diese Kosten in Form einer jährlichen Entschädigung.
Interessierte Unternehmen können ihre Antragsunterlagen bis zum 30. April 2026 einreichen. (UVEK)