IBI setzt Energiegesetz vorzeitig um und stärkt Stromproduzenten

Mit dem revidierten Energiegesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden in der Schweiz erstmals Mindestvergütungen für selbst erzeugten Strom eingeführt. Die Industrielle Betriebe Interlaken AG (IBI) setzt dies bereits ab dem zweiten Quartal 2025 um.
17.07.2025

Das ist eine Medienmitteilung von IBI – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.



Die Einführung von Mindestvergütungen zielt darauf ab, Betreiber*innen kleiner und mittlerer Solar- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 150 Kilowatt zu mehr Investitionssicherheit zu verhelfen. Die Mindestvergütungen schützen sie vor den Schwankungen des Marktpreises und gewährleisten, dass ihre Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über deren Lebensdauer hinweg amortisiert werden können.

Ab 2026 legt der Bundesrat in der Energieverordnung (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 1bis EnV) fest, welche Vergütungen für die verschiedenen Arten von Klein- und Mittelanlagen garantiert werden. Für eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, wie sie typischerweise auf einem Einfamilienhaus zu finden ist, wird eine Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt.

Die IBI setzt diese Vergütungen bei Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits ab dem zweiten Quartal 2025 um. Rückwirkend ab dem 1. April 2025 erhalten Produzent*innen 6 Rappen pro Kilowattstunde. Die IBI reagiert damit auf die bevorstehenden Änderungen im Energiegesetz und trägt zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien bei. „Mit der vorzeitigen Umsetzung der Mindestvergütungen setzt die IBI ein weiteres Zeichen für eine nachhaltige Energiewende und bietet Produzent*innen von Solarstrom frühzeitig mehr Planungssicherheit“, erklärt CEO Helmut Perreten.

Bei der Festlegung der Rückliefertarife hat sich die IBI bislang an den jeweils gültigen Referenzmarktpreisen orientiert. Diese Vorgehensweise wird weiterhin beibehalten, künftig jedoch unter Einbezug der schweizweit geltenden Mindestvergütungen. Ohne die vorzeitig eingeführte Mindestvergütung läge der aktuelle Rückliefertarif der IBI bei unter 3 Rappen pro Kilowattstunde. (ibi)