Geplante Umsetzung des Stromabkommens bremst inländischen Solarausbau

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Stromabkommen veröffentlicht und seine Beschlüsse dazu bekannt gegeben. Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES stellt fest, dass der Bundesrat weiterhin die Mindestvergütung vollständig abschaffen will. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat keine neuen Massnahmen vor, um den Ausbau der Solarenergie zu stärken. Dadurch können die in Volksabstimmungen beschlossenen Ziele im Klimagesetz und im Stromgesetz nicht erreicht werden. Zudem verfolgt auch das Stromabkommen das Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen. Dies ist nur mit einem massiven Ausbau der Solarenergie zu erreichen.
11.12.2025

Das ist eine Medienmitteilung der schweizerischen Vereingung für Sonnenenergie – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

Die Debatte um die Minimalvergütung für eingespeisten Solarstrom hat gezeigt, dass es bei der Interpretation des Stromabkommens noch viele Unklarheiten gibt. So bleiben die von der SSES im Rahmen ihrer Vernehmlassungsantwort gestellten Fragen zur Kompatibilität zwischen Stromabkommen und inländischem Solarausbau unbeantwortet. Die SSES bemängelt, dass in den Berichten des Bundesrats nicht klar nachvollziehbar ist, welche Bestimmungen durch das Stromabkommen zwingend sind, welche Änderungen z.B. nach Auslaufen von Übergangsfristen noch zu erwarten sind und welcher politische Spielraum für Anpassungen des Umsetzungserlasses besteht. Aus Sicht der SSES ist nun das Parlament gefordert auszuloten, welche Möglichkeiten zur Sicherung des Solarausbaus bestehen.

Solarausbau absichern

Die SSES stellt zudem fest, dass das Abkommen die Wasserkraft speziell absichert und in der Vernehmlassung weitere Absicherungen verlangt wurden. Im Vergleich dazu fehlen Absicherungen für die Sonnenenergie. Mit einem Anteil von voraussichtlich 14 % an der Energieerzeugung in diesem Jahr ist die Photovoltaik aber ein Teil unserer kritischen Infrastruktur geworden. Als solche muss sie behandelt werden, ist sie doch neben der Wasserkraft der zweite Pfeiler der Energieversorgung unseres Landes. Zudem verfügt sie im Vergleich zur Wasserkraft über ein noch riesiges unausgeschöpftes Potential.

Die SSES bedauert schliesslich, dass der Bundesrat auf die Vorschläge der SSES für eine Neugestaltung der Solarstromvergütung nicht eingegangen ist. Diese hat die SSES-Fachgruppe VESE ausgearbeitet und kürzlich im White Paper PV-Zubau 2.0 veröffentlicht. Das Papier hat zum Ziel, Wege zum Lösen der von der SSES identifizierten Solarbremsen aufzuzeigen. (Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie)