Das ist eine Medienmitteilung der schweizerischen Vereingung für Sonnenenergie – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Debatte um die Minimalvergütung für eingespeisten Solarstrom hat gezeigt, dass es bei der Interpretation des Stromabkommens noch viele Unklarheiten gibt. So bleiben die von der SSES im Rahmen ihrer Vernehmlassungsantwort gestellten Fragen zur Kompatibilität zwischen Stromabkommen und inländischem Solarausbau unbeantwortet. Die SSES bemängelt, dass in den Berichten des Bundesrats nicht klar nachvollziehbar ist, welche Bestimmungen durch das Stromabkommen zwingend sind, welche Änderungen z.B. nach Auslaufen von Übergangsfristen noch zu erwarten sind und welcher politische Spielraum für Anpassungen des Umsetzungserlasses besteht. Aus Sicht der SSES ist nun das Parlament gefordert auszuloten, welche Möglichkeiten zur Sicherung des Solarausbaus bestehen.
Solarausbau absichern
Die SSES stellt zudem fest, dass das Abkommen die Wasserkraft speziell absichert und in der Vernehmlassung weitere Absicherungen verlangt wurden. Im Vergleich dazu fehlen Absicherungen für die Sonnenenergie. Mit einem Anteil von voraussichtlich 14 % an der Energieerzeugung in diesem Jahr ist die Photovoltaik aber ein Teil unserer kritischen Infrastruktur geworden. Als solche muss sie behandelt werden, ist sie doch neben der Wasserkraft der zweite Pfeiler der Energieversorgung unseres Landes. Zudem verfügt sie im Vergleich zur Wasserkraft über ein noch riesiges unausgeschöpftes Potential.
Die SSES bedauert schliesslich, dass der Bundesrat auf die Vorschläge der SSES für eine Neugestaltung der Solarstromvergütung nicht eingegangen ist. Diese hat die SSES-Fachgruppe VESE ausgearbeitet und kürzlich im White Paper PV-Zubau 2.0 veröffentlicht. Das Papier hat zum Ziel, Wege zum Lösen der von der SSES identifizierten Solarbremsen aufzuzeigen. (Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie)