Die Elektra senkt die Strompreise erneut

Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der Genossenschaft Elektra, Jegenstorf profitieren 2026 von tieferen Strompreisen. Die Elektra senkt die Preise für einen durchschnittlichen Haushalt um 0.4 Rappen pro Kilowattstunde.
29.08.2025

Das ist eine Medienmitteilung von Elektra – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Diese Preissenkung ist insbesondere auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

  • Tiefere Beschaffungskosten: Die Marktpreise für mittel- und langfristige Energiebeschaffung sind gesunken.
  • Niedrigere Betriebskosten: Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen im Betrieb tragen zur Preissenkung bei.
  • Tiefere Systemdienstleistungskosten der Swissgrid: Die Kosten für die Systemdienstleistungen von Swissgrid sind gesunken. 

Jedoch wirken sich auch Kostenerhöhungen auf den Strompreis aus:

  • Mehrkosten für kurzfristige Energiebeschaffung: z.B. für wetterabhängiger Mengenausgleich.
  • Höhere Kapitalkosten: Insbesondere durch Investitionen in SmartMeter und den Netzausbau sind die Kapitalkosten gestiegen. 
  • Gestiegene nationale Abgaben: Die Kosten für die Winterstromreserve werden höher angesetzt, dazu wird eine neue Abgabe für «Solidarisierte Kosten Übertragungsnetz» eingeführt. 

«Trotz steigender Anforderungen am Energiemarkt können wir unseren Kundinnen und Kunden im kommenden Jahr eine Preissenkung anbieten. Möglich wird dies dank unserer vorausschauenden Beschaffung und konsequenten Effizienzsteigerungen», sagt Michel Gasche, Geschäftsführer der Elektra. 

Systemänderungen ab 2026 

Ab 2026 gibt es verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Systemänderungen: Der Grundpreis wird in einen Grund- und einen Messpreis aufgeteilt. Zusätzlich wird ein Solidaritätsbeitrag eingeführt, der die schweizweiten Netzverstärkungen und die inländische Stahl- und Aluminiumindustrie unterstützt. Die externen Zuschläge wie die Systemdienstleistungen der Swissgrid, die Winterstromreserve und die neue Abgabe für «Solidarisierte Kosten Übertragungsnetz» werden künftig separat ausgewiesen.

Rückliefertarif für Solarstrom

Ab dem 1. Januar 2026 tritt das Referenzmarktmodell schweizweit in Kraft. Die Elektra wird den Rückliefertarif quartalsweise rückwirkend anhand des vom Bundesamt für Energie (BFE) ermittelten Referenzmarktpreises und unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Minimalwerte vergüten. (elektra)