Die BKW schützt Energieproduzenten vor tiefen Marktpreisen

Wer auf seinem Einfamilienhaus eine Solaranlage installiert hat, erhält ab dem zweiten Quartal 2025 mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde. Die BKW setzt damit das Energiegesetz freiwillig vorzeitig um.
25.06.2025

Das ist eine Medienmitteilung von BKW – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Mit der garantierten Mindestvergütung schützt das neue Energiegesetz die Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarer Energie vor Preisschwankungen am Strommarkt. Die BKW führt die neue Regelung für Anlagen mit einer Leistung bis 150 Kilowatt (kW) vorzeitig per 1. April 2025 ein. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW wird eine Rückliefervergütung von mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) bezahlt. Falls die Energiepreise am Markt unter diese Schwelle fallen, erhalten die Produzenten den garantierten Betrag für ihren Strom. In guten Marktphasen profitieren die Anlagebetreiber vollumfänglich von den höheren Preisen.

Rückwirkend ab dem 1. April 2025 schützt die BKW die Produzenten, die Energie ins Netz einspeisen, vor tiefen Marktpreisen. Das Unternehmen führt eine garantiere Mindestvergütung ein und erfüllt damit die vom Bundesrat erlassene Vorgabe bereits neun Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten. «Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden ab sofort von der garantierten Mindestvergütung für selbst produzieren Strom profitieren können. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag an die Energiewende», sagt Corinne Montandon, Leiterin BKW Power Grid.

Die BKW richtet sich nach den Beträgen aus dem Energiegesetz

Die Höhe der von der BKW garantierten Vergütung entspricht den vom Bundesrat in der Verordnung zum Energiegesetz festgelegten Beträgen für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW:

  • Für eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 30 kW (typische Leistung einer Anlage auf einem Einfamilienhaus) beträgt die garantierte Mindestvergütung 6 Rappen pro Kilowattstunde.
  • Für Anlagen mit Eigenverbrauch und einer Leistung zwischen 30 und 150 Kilowatt werden zwischen 6 Rappen (30 kW) und 1,2 Rappen (150 kW) pro kWh ausbezahlt.  Der genaue Betrag wird berechnet, indem man 180 durch die Leistung der Anlage in kW teilt. Details dazu finden sich auf der Website des Bundesamts für Energie.
  • Für Anlagen zwischen 30 kW und 150 kW ohne Eigenverbrauch liegt die Mindestvergütung bei 6,2 Rappen pro kWh.
  • Für Wasserkraftanlagen unter 150 kW werden 12 Rappen pro kWh ausbezahlt.

Die BKW wird die Produzentinnen und Produzenten in den nächsten Tagen mit einem Schreiben über die neue garantierte Mindestvergütung informieren. 

Mehr Planungs- und Investitionssicherheit für PV-Anlagen

Mit der vorzeitig eingeführten garantierten Mindestvergütung hilft die BKW mit, dass Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen die Erträge aus ihrer Investition besser planen können. Denn es wird sichergestellt, dass auch bei niedrigen Marktpreisen eine ausreichende Vergütung für den produzierten Strom bezahlt wird. «Die garantierte Mindestvergütung trägt dazu bei, die Erträge von Photovoltaikanlagen planbarer zu machen und damit die Amortisation der Investition in erneuerbare Energien zu gewährleisten», sagt Corinne Montandon. 

Produzenten profitieren weiterhin von hohen Marktpreisen

Die BKW bleibt ihrem Vergütungsmodell treu, gemäss dem sie für die Rückliefervergütung den durchschnittlichen Marktpreis des vergangenen Quartals bezahlt. In Marktphasen mit höheren Energiepreisen profitieren die Produzenten also weiterhin in vollem Umfang. Gegen unten werden die Produzentinnen neu vor tiefen Marktpreisen geschützt. 2024 wäre die garantierte Mindestvergütung für Anlagen unter 30 kW sowohl im zweiten wie im dritten Quartal des Jahres zum Zug gekommen. (bkw)