Bundesrat will Hürden für E-Lieferwagen abbauen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eröffnet. Ziel ist es, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen weitgehend den herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen.
26.09.2025

Das ist eine Medienmitteilung des ASTRA – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Der Bundesrat will die Elektromobilität für den Lieferverkehr attraktiver machen. Deshalb schlägt er gezielte Erleichterungen für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge vor. Seit April 2022 dürfen solche Fahrzeuge bis zu 750 Kilogramm schwerer sein. So wird das Mehrgewicht des emissionsfreien Antriebs ausgeglichen. Damit sind Gesamtgewichte von bis zu 4,25 Tonnen möglich. Allerdings gelten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bislang zusätzliche Anforderungen. Um die Attraktivität zu erhöhen, will der Bundesrat die Vorschriften für elektrisch betriebene Lieferwagen den konventionellen 3,5-Tonnen-Lieferwagen angleichen – und schlägt dazu folgende Anpassungen vor:

  • Keine Fahrtschreiberpflicht mehr: Lenkerinnen und Lenker sind im Binnenverkehr neu von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen – und müssen deshalb keinen Fahrtschreiber mehr mitführen.
  • Gleiche Verkehrsregeln: Für die Lenkerinnern und Lenker gelten die gleichen Verkehrsregeln und Signale wie für 3,5-Tonnen-Lieferwagen mit herkömmlicher Antriebstechnologie. Auf Autobahnen dürfen sie neu 120 km/h statt 80 km/h fahren und das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für sie nicht mehr.
  • Keine Feuerlöscherpflicht: Die Pflicht zur Mitnahme eines Feuerlöschers entfällt.

Die vorgeschlagenen Anpassungen gehen nun bis am 9. Januar 2026 in die Vernehmlassung.

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(astra)