Widersprüche zum Willen des Gesetzgebers sind zu vermeiden

16.07.2025
Der VSE hat heute seine Stellungnahme zur Revision von Verordnungen im Energiebereich beim UVEK eingereicht. Der VSE begrüsst grundsätzlich die geplanten Änderungen, sieht jedoch in mehreren Punkten erheblichen Anpassungsbedarf.

Zwischenziele für Windenergie ermöglichen rasches Handeln

Der VSE begrüsst ausdrücklich die Einführung von Zwischenzielen für den Ausbau erneuerbarer Energien. In diesem Zusammenhang betont er die Bedeutung der Windenergie als wertvolle Ergänzung zur Photovoltaik und Wasserkraft. Die aktualisierte Studie «Energiezukunft 2050» des VSE zeigt, dass Windenergie einen wichtigen Beitrag zur Winterstromproduktion leisten kann. Dank der Festsetzung von Zwischenzielen in der Energieverordnung (EnV) wird es möglich, den Fortschritt zu messen, rasch zu handeln und auf gesetzgeberischem Weg Massnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass die Zielwerte nicht erreicht werden. Insbesondere beim Ausbau der Produktion aus Windenergie sieht der VSE dringenden Handlungsbedarf.

Kein Förderdeckel für alpine Solaranlagen

Hingegen kritisiert der VSE, dass die Einführung eines Höchstbetrags für die Förderung alpiner Solaranlagen in der Energieförderungsverordnung (EnFV) dem politischen Willen widerspricht, die Projekte des Solar-Expresses erfolgreich abzuschliessen. In der Frühjahrssession 2025 hat das Parlament die Verlängerung des Solar-Expresses beschlossen, da es aufgrund der Entwicklungs-, Planungs- und Bewilligungsprozesse sehr schwierig bis unmöglich ist, diese Projekte innerhalb der ursprünglich gesetzten Fristen zu realisieren. Allerdings hat das Parlament in diesem Kontext einen Minderheitsantrag zur Einführung eines Förderdeckels für Projekte des Solar-Expresses abgelehnt.

Die nun geplante Einführung eines Höchstbeitrags auf dem Verordnungsweg bedeutet eine Abkehr vom bestehenden Förderregime und führt faktisch bis zu einer Halbierung der Förderung für die Anlagen des Solar-Expresses, die gemäss der Übersichtsliste des VSE momentan noch verfolgt werden. Eine Anpassung des Förderregimes zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet die Realisierung dieser Anlagen und damit den Ausbau der Winterstromproduktion und die Versorgungssicherheit.

Synergien nutzen: Nationale Datenplattform und wirtschaftliche Landesversorgung

Positiv hervorzuheben ist die geplante Nutzung der nationalen Datenplattform für die Zwecke der wirtschaftlichen Landesversorgung. Dadurch kommen wichtige Synergien in der Datenerfassung und -verwaltung zum Tragen. Da die Datenplattform voraussichtlich frühestens 2027 operativ sein wird, weist der VSE darauf hin, dass ggf. eine Übergangslösung für die Bereitstellung der erforderlichen Daten definiert werden muss.

Weitere zentrale Aspekte der VSE Stellungnahme betreffen die Einführung eines Winterstrombonus, die Präzisierung des Begriffs der «Nettoproduktion» im Kontext von Pumpspeicherkraftwerken sowie die Anrechenbarkeit der Kosten bei der Sanierung bestehender Grenzwasserkraftwerke.

Mediensprecherin

Irit Mandel

Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch

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