Zwei Jahre war der Erlass eines der umstrittensten Dossiers der Schweizer Energiepolitik. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat – insbesondere beim Verbandsbeschwerderecht für strategisch wichtige Wasserkraftprojekte – stellten die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage lange infrage.
In der zweiten Sessionswoche wurde nun ein Kompromiss gefunden, der sowohl die umweltrechtliche Prüfung als auch die dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung vereint. Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen gegen die 16 Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes sollen künftig nur noch bis zur höchsten kantonalen Instanz möglich sein – nicht mehr bis vor das Bundesgericht. Damit sollen die Planungssicherheit erhöht und die Umsetzung beschleunigt werden.
Planungssicherheit und Tempo
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst diese Einigung ausdrücklich. Von Beginn an setzte sich der VSE für konstruktive Lösungen ein, die sowohl ökologische Standards wahren als auch die Versorgungssicherheit voranbringen.
«Der gefundene Mittelweg ist ein wichtiger Meilenstein. Das kantonale konzentrierte Verfahren und der reduzierte Instanzenzug sind wichtige Stellschrauben auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung. Wesentlich ist, dass die Projekte schnell mehr Winterstrom liefern. Für die Stromproduzenten bedeutet der Kompromiss mehr Planungssicherheit und Tempo – genau das, was wir jetzt brauchen», sagt Michael Frank, Direktor des VSE.
Mit dem Beschleunigungserlass wird ein zentrales energiepolitisches Ziel greifbar: Die Schweiz kommt ihren Klimazielen näher und setzt ein starkes Zeichen für eine nachhaltige und sichere Stromversorgung.