VSE begrüsst mehr Klarheit in der Stromversorgung – fordert aber weitere pragmatische Anpassungen

16.07.2026
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zum neuen Verordnungspaket im Energiebereich Stellung genommen. Die geplanten Anpassungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten und betreffen zentrale Fragen der Stromversorgung, der Förderung erneuerbarer Energien sowie der Umsetzung des Stromgesetzes.

Der VSE begrüsst mehrere der vorgeschlagenen Präzisierungen, fordert aber zusätzliche Anpassungen, damit die Regeln in der Praxis effizient, rechtssicher und kostenschonend umgesetzt werden können. 

Mehr Rechtssicherheit in der Grundversorgung 

Aus Sicht des VSE schaffen die vorgeschlagenen Änderungen der Stromversorgungsverordnung wichtige Klarheit für die Grundversorgung. Besonders positiv beurteilt der Verband die Präzisierung zur Verwendung von Herkunftsnachweisen aus der erweiterten Eigenproduktion. Damit wird klarer geregelt, welche Nachweise für den Mindestanteil 1 eingesetzt werden müssen. Das ist besonders wichtig, da unterschiedliche Auslegungen der Behörden bisher zu Rechtsunsicherheit geführt haben. 

Schrittweise Einführung des Standardstromprodukts 

Der VSE unterstützt auch die vorgesehene Übergangslösung für das Standardstromprodukt. Diese sieht vor, den Anteil von Strom aus inländischer und erneuerbarer Herkunft schrittweise zu erhöhen. Damit erhält der Markt mehr Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Gerade im Winterhalbjahr ist das Angebot an inländischem erneuerbarem Strom begrenzt. Eine zu rasche Umsetzung könnte deshalb zu höheren Kosten für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung führen. 

Flexibilität besser koordinieren 

Mit dem Ausbau von Photovoltaik, Speichern und neuen Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeugen wird die Nutzung von Flexibilität im Stromsystem wichtiger. Der VSE fordert deshalb einen besseren Informationsaustausch zwischen den Akteuren. Wer Flexibilität nutzt, soll die Grundsätze dieses Einsatzes offenlegen. So lassen sich Netzengpässe, unerwartete Kosten und negative Auswirkungen auf Dritte besser vermeiden. Langfristig soll dieser Datenaustausch über die nationale Datenplattform erfolgen. 

Einheitliche Regeln für lokale Elektrizitätsgemeinschaften  

Bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) setzt sich der VSE für verbindliche Richtlinien ein. Einheitliche Vorgaben sollen die Umsetzung erleichtern und sowohl für Betreiber solcher Gemeinschaften als auch für Netzbetreiber mehr Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig kritisiert der VSE, dass gewisse Kosten im Zusammenhang mit LEGs den allgemeinen Netzkosten angelastet werden sollen. Diese Kosten sollten möglichst verursachergerecht getragen werden. 

Förderung erneuerbarer Energien gezielt weiterentwickeln 

Der VSE unterstützt die Ausbauziele für erneuerbare Energien und beurteilt höhere Investitionsbeiträge für kleinere Photovoltaikanlagen als nachvollziehbar. Gleichzeitig betont der Verband, dass die Förderung stärker auf marktdienliches und netzdienliches Verhalten ausgerichtet werden muss. Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen stärkere Anreize erhalten, Strom dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird – insbesondere im Winterhalbjahr und in den Tagesrandstunden – und bei negativen Marktpreisen auf Einspeisung zu verzichten. 

Praxistaugliche Umsetzung und Kostenbewusstsein bleiben zentral  

Insgesamt begrüsst der VSE zentrale Elemente des Verordnungspakets, insbesondere dort, wo sie mehr Rechtssicherheit schaffen und eine realistische Umsetzung ermöglichen. Gleichzeitig fordert der Verband weitere Anpassungen, damit die neuen Regeln das Stromsystem nicht unnötig verteuern oder verkomplizieren. Für den VSE ist eine pragmatische Umsetzung des Stromgesetzes entscheidend, welche den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt und die Versorgungssicherheit sowie die Bezahlbarkeit der Stromversorgung gleichermassen berücksichtigt. 

Zur Stellungnahme