Der VSE begrüsst die Stromreserve als zentrales Instrument zur Absicherung der Stromversorgung in ausserordentlichen Knappheitssituationen. In seiner Stellungnahme zur Stromreserveverordnung (SResV) unterstützt der VSE die Stossrichtung der Vorlage, sieht jedoch in verschiedenen Bereichen Anpassungsbedarf, damit die Stromreserve marktnah, praxistauglich und effizient umgesetzt werden kann.
Ausschreibungen statt Verpflichtungen
Der VSE ist überzeugt, dass die Stromreserve grundsätzlich über wettbewerbliche Ausschreibungen beschafft werden soll. Das jetzige Obligatorium bei der Wasserkraftreserve stellt demgegenüber einen ordnungspolitisch problematischen Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit der Wasserkraftbetreiber dar.
Krisenvorbereitung anhand klarer Szenarien
Der VSE unterstützt die enge Abstimmung der Stromreserve mit den Instrumenten der wirtschaftlichen Landesversorgung. Damit im Ereignisfall rasch und koordiniert gehandelt werden kann, sind dazu bereits im Vorfeld Szenarien zu definieren, anhand derer Empfehlungen zur Reihenfolge und zum Zusammenspiel der Massnahmen festgelegt sowie Prozesse und Zusammenarbeit geübt und verbessert werden können.
Realistische Umsetzungsfristen
Die operative Umsetzung der Stromreserve – insbesondere der verbrauchsseitigen Reserve – benötigt ausreichend Zeit für die Ausarbeitung der Eckwerte, die vertragliche Umsetzung und die Einführung bei den Marktteilnehmern.
Sachgerechte Entschädigung gewährleisten
Vorhaltung und Abruf der Stromreserve müssen den Teilnehmern der Stromreserve sachgerecht entschädigt werden. Der VSE fordert insbesondere eine Anpassung der Methodik der Vorhalteentschädigung bei der obligatorischen Wasserkraftreserve. Weiter ist zur Abrufentschädigung eine Bestimmung auf Verordnungsstufe aufzunehmen.
Einheitliche Publikation von Eckwerten
Der VSE beantragt eine einheitliche Bestimmung bezüglich der Publikation der Eckwerte sämtlicher Teile der Stromreserve. Zudem sollen die Teilnehmer an der Reserve und die weiteren Betroffenen vor der Festlegung der Eckwerte konsultiert werden. Damit kann die Praxistauglichkeit der Eckwerte sichergestellt und Fehlentwicklungen frühzeitig korrigiert werden.
Verbrauchsseitige Reserve praxistauglich ausgestalten
Die Einführung einer verbrauchsseitigen Reserve stärkt eine effiziente und marktorientierte Bereitstellung von Reserveenergie und kann die Stromreserve robuster und diversifizierter ausgestalten. Zentrale Rahmenbedingungen der verbrauchsseitigen Reserve sind jedoch noch in der Verordnung zu regeln. Aufgrund der Komplexität der neuen Reserve ist zudem ein enger Einbezug der betroffenen Akteure bei der erstmaligen Ausarbeitung unerlässlich.
Doppelspurigkeiten beim Datenaustausch vermeiden
Der VSE unterstützt eine transparente Information der Öffentlichkeit über die Versorgungslage. Dabei sind – wo immer möglich – bereits bestehende Datenlieferungen an den Bund zu nutzen. Gleichzeitig müssen für zusätzliche Datenlieferungen eine ausreichende gesetzliche Grundlage sowie die Anforderungen an Datenschutz und Cybersicherheit gewährleistet sein.