Publikation der Referenz-Marktpreise ab 1. Januar 2026

18.12.2025
Das Bundesamt für Energie (BFE) migriert seine Datensätze zu den Referenz-Marktpreisen nach Art. 15 und 30aquinquies der Energieförderungsverordnung auf eine datenbasierte Cloud. Die Daten sind ab sofort auf dieser neuen Speicherinfrastuktur verfügbar, die eine höhere Effizienz und Stabilität gewährleisten sollen.

Die technologiespezifischen Referenz-Marktpreise nach Art. 15 EnFV sind massgebend für die Festlegung der Einspeiseprämie für Erzeugungsanlagen mit Einspeisevergütung (KEV). Ausserdem bilden sie ab dem 1. Januar 2026 die Basis für die Bestimmung der Abnahme- und Vergütungspflicht nach Art. 15 EnG (Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15, EnFV).

Die technologiespezifischen Referenz-Marktpreise nach Art. 30aquinquies EnFV sind massgebend für die Festlegung der gleitenden Marktprämie (Referenz-Marktpreise für die gleitende Marktprämie gemäss Art. 30aquinquies EnFV).

Diese Änderung müssen in den Anwendungen, APIs und anderen Systemen der EVU per 1.1. 2026 berücksichtigt werden. Die alten Links werden per 01.01.2026 deaktiviert.

Die neuen Links sind auf I14Y verfügbar und unter folgender Adresse zu finden:

I14YReferenz-Marktpreise gemäss Art. 15, EnFV / Referenz-Marktpreise für die gleitende Marktprämie gemäss Art. 30aquinquies EnFV)

Aufgrund dieser Änderungen erhalten Sie möglicherweise eine oder mehrere Benachrichtigungen vom BFS (opendata.swiss). Diese bedeuten nicht, dass es ein Problem mit den Datensätzen gibt.

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Das VSE Handbuch Abnahmevergütung 2025 zur Umsetzung von Art. 15 EnG finden Sie über den nachfolgenden Link:

Handbuch Abnahmevergütung