Lokale Partner für ein regionales Projekt

Das Windparkprojekt "Sur Grati" soll dereinst 75 Prozent des Strombedarfs der von VOénergies versorgten Gemeinden erzeugen. Einmal genehmigt, wird das Projekt zum Ziel „100 Prozent erneuerbare Energieproduktion“ beitragen. Die umliegende Flora und Fauna werden dabei besonders geschont.
21.10.2020

Im Dezember 2007 stimmte der Gemeinderat von Vallorbe einem Antrag zu, der vorsah, dass die Gemeinde alles Mögliche unternimmt, um die Nutzung der Windenergie auf dem Gebiet zu fördern. Seitdem hat es eine Partnerschaft zwischen den Gemeinden Premier und Vaulion sowie VOénergies ermöglicht, die Entwicklung eines interkommunalen Allokationsplans und ein Windparkprojekt zu finanzieren. Die Gemeinden engagieren sich somit stark für die Produktion von erneuerbarer Energie.

Das Projekt "Sur Grati" will mit seinen 6 Windturbinen von je 3 MW die Jahresproduktion von rund 49'000'000 kWh sicherstellen, d.h. den Jahresverbrauch von fast 11'000 Haushalten (bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4500 kWh für einen 4-Personen-Haushalt). Dieser Windpark soll 75% des Stromverbrauchs der von VOénergies versorgten Gemeinden erzeugen. Das Projekt erstreckt sich über das Gebiet von drei Gemeinden und liegt ausserhalb der kantonalen und eidgenössischen Inventare. Laut einer Studie, die zwischen 2008 und 2011 durchgeführt wurde, profitiert Sur Grati von günstigen Windbedingungen.

Umwelt

Da es sich um ein bewaldetes Gebiet handelt, betrifft das vom Projekt geplante Gelände in Wirklichkeit nur einige hundert Quadratmeter Waldfläche. Der grösste Teil der Fläche ist Weideland – und es werden kaum Bäume gefällt. Die Rodung unterliegt einem Kompensationsplan, der auf die ökologische und forstliche Revitalisierung der Waldweiden und die Erhaltung der Landschaft abzielt. Die Massnahmen zur Begrenzung und Verringerung der Auswirkungen auf die Vegetation sind zahlreich; sie betreffen sowohl die Projektgestaltung als auch die Standort- oder Zugangsgebiete. Insbesondere ist geplant, die Topografie des Geländes auszunutzen, um den Aushub oder die Verfüllung zu begrenzen, eine ökologische Landschaftsgestaltung (Murgiers) durchzuführen, Plattformflächen zu begrünen oder die Kiesoberfläche nach der Baustelle bei der Durchführung der Begrünung zu limitieren (Rolling).

Fauna

Die Hauptgruppen, die von dem Windprojekt betroffen sind, sind Vögel (Avifauna) und Fledermäuse (Chiroptera). Andere Arten sind wenig (Schmetterlinge) oder gar nicht (kleine und grosse Landfauna) betroffen. Um die Auswirkungen auf die Avifauna zu bestimmen, führten Spezialisten eine Zählung der am Standort vorhandenen Brutvögel durch und ermittelten die Bedeutung des Zugvogelstroms.

Die Bewertung zeigte, dass die Gesamtauswirkungen auf die brütende und wandernde Avifauna aufgrund des Abstands der Windturbinen und der Positionierung der 6 Maschinen in einer Linie – parallel zur Migrationsachse – gering sind, wodurch Falleneffekte vermieden werden.

Die Studien zeigten auch, dass die Fledermausaktivität auf dem Gelände mittel bis gering ist. Außerdem ist in der Nähe des Standorts keine große Brutkolonie bekannt. Die Auswirkungen auf diese Arten werden daher als akzeptabel empfunden, vorbehaltlich von Massnahmen zur Begrenzung der Nutzung sowie einer Auswahl an grossen Windturbinen (Naben auf 149 m).

Lärmbelästigung

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Lärmbelästigung gewidmet, einer Hauptsorge der Öffentlichkeit. Die Beurteilung der Bedeutung dieser Belästigungen wird auf der Grundlage des Schallleistungspegels der Windkraftanlagen bestimmt. Die berechneten Werte zeigen, dass die gesetzlichen Anforderungen für alle betrachteten exponierten Fassaden (sowohl für die analysierten Wohngebäude als auch für die anderen Betriebsgebäude) erfüllt werden. Die akustische Überwachung der einzelnen exponierten Fassaden wird nach dem Bau des Windparks durchgeführt – und es werden gegebenenfalls Korrekturmassnahmen ergriffen.

Entschädigungskonzept

Die Auswirkungen eines Windparks auf die Fauna und Flora hängen weitgehend von den Standorten ab, an denen das Projekt durchgeführt wird. Die kantonale Windparkplanung hat es ermöglicht, die günstigsten Standorte zu wählen, d.h. diejenigen, die insgesamt die geringsten Schäden an Umwelt und Landschaft verursachen – und gleichzeitig eine ausreichende Windmenge und Windgeschwindigkeit zu gewährleisten.

Der Schadenersatz wurde in einer vom Kanton erarbeiteten Richtlinie definiert. Sie zielt darauf ab, die Auswirkungen auf den Wald, die Landschaft und die biologische Vielfalt auszugleichen. Konkret hängt der Umfang der Kompensation davon ab, inwieweit das Projekt die Waldproduktionsfunktion, die Schutzfunktion des Waldes gegen Naturgefahren, die biologische Funktion (Biodiversität) und die Landschaftsfunktion beeinflusst. Jedes Projekt muss ein "Entschädigungskonzept" erstellen. Die Betreibergesellschaft richtet auch einen Fonds für die Durchführung von Kompensationsmassnahmen ein. Diese Massnahmen zielen primär auf die oben erwähnten Ziele ab und zeichnen sich durch eine hohe Bedeutung (im Verhältnis zur Grösse des Projekts) aus. Es muss auf dem Gelände oder in seiner Umgebung kompensiert werden, in Gebieten, die der Aufwertung von Landschaft und Natur dienen. Zudem müssen die Massnahmen eine zumindest nachhaltige, wenn nicht gar dauerhafte Wirkung haben. Überdies sind rechtliche Garantien hinsichtlich der Verfügbarkeit von Land für die Umsetzung der Massnahmen vorzulegen (Vereinbarung, Vertrag, im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit usw.).

Das Projekt "Sur Grati" ist das Ergebnis des lokalen politischen Willens, im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zur regionalen Energieautonomie beizutragen. Es wurde mit dem Ziel entwickelt, den Respekt vor der biologischen Vielfalt in den Mittelpunkt unseres Denkens zu stellen – indem eine pragmatische Interessenabwägung zwischen Naturschutz und nachhaltiger Energieversorgung vorgenommen wird.