Parlament nimmt VSE Empfehlung zur Netzverstärkung auf
In der heutigen Schlussabstimmung zur Frühjahrssession 2025 hat das Parlament beschlossen, den Solarexpress zu verlängern. Der VSE begrüsst diesen wichtigen Entscheid zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Besonders erfreulich ist, dass das Parlament der Empfehlung des VSE gefolgt ist und Netzverstärkungen explizit berücksichtigt. Diese waren bisher im Gesetzestext nicht erwähnt und wurden daher nicht als von nationalem Interesse eingestuft. Damit alpine PV-Grossanlagen gebaut werden können, müssen die dafür erforderlichen Netzverstärkungen zwingend in der gleichen Bestimmung wie die Anschlussleitungen explizit erwähnt werden. Ansonsten könnte der Bau einer bewilligungsfähigen Anlage aufgrund von Einsprachen gegen die Netzverstärkungen verhindert werden.
Transparenz im Energiegrosshandel
Auch die Beratungen zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) wurden in der Frühjahrssession abgeschlossen. Der VSE unterstützt die Einführung des BATE. Die neuen Regeln entsprechen weitgehend der bereits gelebten Realität, da international tätige Energieversorgungsunternehmen den Transparenzpflichten und dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der EU-Regulierung (REMIT) unterstellt sind. Sie melden ihre europäischen Transaktionen und Handelsaufträge auch bereits der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom). Besonders wichtig ist, dass einfache Fehler – sogenannte fat-finger trades – explizit nicht als Marktmanipulation gelten und dies in der Verordnung entsprechend geregelt wird. Der VSE wird im Kontext der Vernehmlassung zur Verordnung besonders darauf achten und diesbezüglich Stellung nehmen.
Beschleunigungserlass und Stromreserve im Sommer erwartet
Die Diskussion über den Beschleunigungserlass Produktion wird in der Sommersession fortgeführt. Beim Verbandsbeschwerderecht und den Ausgleichsmassnahmen gibt es noch keine Einigung zwischen National- und Ständerat. Damit die Ausbauziele im Stromgesetz schnell umgesetzt werden können, ist es wichtig, dass die Vorlage mehrheitsfähig ist und zeitnah in Kraft tritt.
Die Stromreserve, einschliesslich der Wasserkraftreserve aus dem Stromgesetz, hilft, kurzzeitige Engpässe zu überbrücken und trägt so zur Versorgungssicherheit bei. Das Geschäft geht nun wieder in die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) und sollte ebenfalls in der Sommersession finalisiert werden.

Irit Mandel
Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch
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