Flaschenhals der Energiewende: VSE fordert umfassende Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren für Stromnetze

27.03.2025
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA), die eine Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze zum Ziel haben. Dennoch sieht der VSE weiteren Anpassungsbedarf, insbesondere im Bereich der Verteilnetze.

Der Umbau des Energiesystems erfordert eine Gesamtsystembetrachtung. Der vom Volk beschlossene Ausbau erneuerbarer Energien macht nur dann Sinn, wenn auch die nötigen Leitungen und elektrischen Anlagen zeitgleich bereitgestellt werden können, damit die produzierte Energie abgeführt und verteilt werden kann. Der VSE hat bereits im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes (EleG) im Herbst 2024 auf notwendige Anpassungen hingewiesen und Vorschläge eingebracht. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) bekräftigt der Verband seine Position und bringt weitere Vorschläge ein.

VSE sieht weiteren Handlungsbedarf – auch auf Verordnungsstufe

Der VSE begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf:

  • Effektive Beschleunigung durch nachträgliche Plangenehmigung: Für unbestrittene und einfache Vorhaben auf den untersten Netzebenen sollte das Instrument der nachträglichen Plangenehmigung im Rahmen der ordentlichen Inspektion ausgeweitet werden. Dies entlastet die Behörden und führt zu einer effektiven Beschleunigung.
  • Effiziente Regelung der Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit zwischen dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) und dem Bundesamt für Energie (BFE) muss effizienter geregelt werden. Dem ESTI sollten mehr Kompetenzen zur Bereinigung von Einsprachen und zur Erteilung von Teilgenehmigungen eingeräumt werden.

Abbau raumplanungsrechtlicher Hürden und nationales Interesse für Stromnetze

Neben den spezifischen Anpassungen der VPeA fordert der VSE auch Änderungen im materiellen Recht, insbesondere im Raumplanungsrecht (bspw. hinsichtlich der Standortgebundenheit), um sinnvolle Lösungen zu ermöglichen und Verfahren zu vereinfachen. Ausserdem sollte sich die Güterabwägung im Verfahren für die Netze am Konzept des nationalen Interesses für Produktionsanlagen anlehnen. Netzanlagen (inklusive Anlagen des Verteilnetzes), die Produktionsanlagen von nationalem Interesse anschliessen und/oder für die Zu- und Ableitung von elektrischer Energie aus Produktionsanlagen von nationalem Interesse erforderlich sind, sollten ebenfalls von nationalem Interesse sein (mit entsprechender Interessengewichtung).

Keine Energiewende ohne Verteilnetze

Der VSE sieht in den vorgeschlagenen Änderungen einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Verfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze. Um den Umbau des Energiesystems erfolgreich zu gestalten, sind jedoch weitere Massnahmen notwendig. Das Verteilnetz darf nicht vergessen werden, denn dort sind die Herausforderungen am grössten.

Mediensprecherin

Irit Mandel

Tel. +41 62 825 25 30, irit.mandel@strom.ch

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