Den Förderdschungel lichten

07.09.2026
Die Förderlandschaft für erneuerbare Energien ist zu einem unübersichtlichen, dichten Dschungel geworden. Das eigentliche Ziel hat man dabei längst aus den Augen verloren. In den nächsten Jahren hat die Schweiz die einmalige Gelegenheit, historisch Gewachsenes auf den Prüfstand zu stellen. Dabei darf nicht mit dem Sackmesser gearbeitet werden. Es braucht die Machete, um den Dschungel wirklich zu lichten.

KLEIV, GREIV, HEIV. 
LEG, ZEV, IB, gMP.
EP, EV, BKB.
MP, PB, RMP.

Was tönt wie ein bekannter Sprechgesang der Fantastischen Vier ist in Tat und Wahrheit ein längst nicht kompletter Ausschnitt aus der Förderlandschaft für die erneuerbare Stromproduktion in der Schweiz. Dahinter verstecken sich Begriffe wie Einmalvergütung, gleitende Marktprämie, Investitions-, Projektierungs- und Betriebskostenbeiträge, die Marktprämie Grosswasserkraft, die Einspeisevergütung, die Minimalvergütung und so weiter und so fort.

Neben diesen direkten Förderinstrumenten gibt es auch noch diverse indirekte, intransparente Förderungen wie etwa die Netzkostenrabatte bei den LEG oder die gestehungskostenbasierten Tarife in der Grundversorgung.

Diese Landschaft – oder vielmehr dieser Dschungel – ist historisch gewachsen und jedes einzelne dieser Instrumente hat seine Geschichte, seine Gründe und entsprechende Partikularinteressen, die dahinterstehen. 

Verfassung und Gesetz geben das Ziel vor

Bei all den Bäumen und Pflanzen in diesem Dickicht droht jedoch der Blick fürs grosse Ganze verloren zu gehen: Warum fördern wir in der Schweiz überhaupt (erneuerbare) Stromproduktion? 

«Der Aufwand, sich in diesem dichten Dschungel durchzuschlagen, hat immense Ausmasse angenommen und ist für einen Grossteil der Branche nicht mehr zu bewältigen.»

Hier hilft ein Blick in die Bundesverfassung. Gemäss Art. 89 müssen sich Bund und Kantone für eine «ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung» einsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, darf der Bund die erneuerbaren Energien fördern, muss jedoch die wirtschaftliche Tragbarkeit im Auge behalten. Auch dies ist explizit in der Bundesverfassung verankert. 

Das Energiegesetz nimmt diese Zielsetzung in seinem Zweckartikel auf und setzt darüber hinaus folgende Ziele, was den Ausbau der erneuerbaren Energien anbelangt: 

  • Die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) hat im Jahr 2035 mindestens 35 000 GWh und im Jahr 2050 mindestens 45 000 GWh zu betragen.
  • Die Nettoproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft hat im Jahr 2035 mindestens 37 900 GWh und im Jahr 2050 mindestens 39 200 GWh zu betragen.
  • Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr soll netto den Richtwert von 5 TWh nicht überschreiten.

Dieses Ziel wurde von Volk und Ständen am 8. Juni 2024 angenommen und steht nicht zur Debatte.

Kommende Jahre als einmalige Chance

Doch zurück zu unserem Dschungel: Hilft uns dieser nun wirklich, die übergeordneten Ziele zu erreichen oder gäbe es effizientere Wege dahin? Fragt man die betroffenen Energieversorgungsunternehmen, die sich im Alltag dort zurechtfinden müssen, ist die Antwort klar: Der Aufwand, sich in diesem dichten Unterholz durchzuschlagen, hat immense Ausmasse angenommen und ist für einen Grossteil der Branche nicht mehr zu bewältigen.

Darüber hinaus hat das System Fehlanreize geschaffen, die kaum mehr wegzukriegen sind. Es werden Dinge gefördert, die nichts oder nur sehr wenig zur eigentlichen Zielerreichung – einer sicheren, sauberen und bezahlbaren Stromversorgung – beitragen.

 

«Politik und Verwaltung haben in den nächsten Jahren die Möglichkeit, morsche Bäume und wuchernde Schlingpflanzen auszureissen und Platz zu schaffen für eine neue, effizientere und schlankere Förder- und Regulierungslandschaft.»

Nun bietet sich in den nächsten Jahren eine einmalige Opportunität: Viele der oben genannten Förderinstrumente laufen 2035 auf oder müssen zumindest neu verhandelt werden. Zudem stehen wir (hoffentlich) vor dem Abschluss eines Stromabkommens und damit verbunden vor der Einführung der vollständigen Marktöffnung.

Luft für Innovation

Es bietet sich also an, die bestehende Förderlandschaft grundsätzlich zu überdenken. Politik und Verwaltung haben in den nächsten Jahren die Möglichkeit, morsche Bäume und wuchernde Schlingpflanzen auszureissen und Platz zu schaffen für eine neue, effizientere und schlankere Förder- und Regulierungslandschaft, die auch wirklich zum Ziel führt. 

Bei dieser Arbeit darf nicht mit dem Sackmesser gearbeitet werden. Es braucht den Mut, die Machete auszupacken und historisch Gewachsenes wirklich auf den Prüfstand zu stellen. Nur so kann der bestehende Dschungel gelichtet werden. Nur so gibt es wieder Luft für Innovation – sei es für die traditionellen Energieversorger oder für neue Marktakteure. Und nur so scheint genügend Licht ins Unterholz, um den Blick auf das Wesentliche nicht zu verlieren.

Bereichsleiter Public Affairs

Jan Flückiger

Unter der Rubrik «Die politische Feder» veröffentlicht Jan Flückiger regelmässig Kommentare und Einschätzungen zu energiepolitischen Themen. 

Newsletter abonnieren / Alle politischen Federn