Bedingungen für inländische, erneuerbare Produktion müssen besser werden

Für die zukünftige Versorgungssicherheit der Schweiz braucht es mehr inländische, erneuerbare Produktion. Die Revision des Energiegesetzes (EnG) muss für den Bau von neuen und die Erneuerung von bestehenden Anlagen die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Der Fokus muss dabei auf der Winterproduktion liegen, und die Förderinstrumente sollen möglichst wettbewerblich gestaltet sein. Der VSE hat seine Stellungnahme zur Revision EnG heute eingereicht.
06.07.2020

Für eine langfristig hohe Versorgungssicherheit beim Strom ist eine angemessene inländische Produktion zentral. Ein mit der heutigen Situation vergleichbarer Grad an Eigenproduktion dient als Absicherung gegen das zukünftige Risiko unzureichender Importmöglichkeiten. Der grenzüberschreitende Grosshandelsmarkt vermag die notwendigen Investitionsanreize für den Ausbau der erneuerbaren, inländischen Stromproduktion nicht zu setzen. Die Revision des Energiegesetzes (EnG) muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die zusätzliche Anreize bieten für den langfristigen Bestandserhalt und die Errichtung von Neuanlagen für die Produktion von erneuerbarer Energie im Inland. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE sieht die Weiterführung von Fördermassnahmen als pragmatischen Weg dazu. Die verschiedenen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz geplanten Instrumente müssen sich ergänzen. Dazu ist eine Gesamtsicht und -strategie notwendig, die auch die Definition quantitativer Kriterien und Richtwerte für die Versorgungssicherheit umfasst.

Ausschreibungen für alle Technologien für eine kosteneffiziente Förderung

Der VSE begrüsst die Einführung von Ausschreibungen, da es sich um ein wettbewerbliches Instrument handelt. Allerdings sollte das Instrument nicht im Voraus auf grosse Photovoltaikanlagen beschränkt werden: Sofern ausreichend Projekte vorhanden sind, sollen Ausschreibungen bei der Wasserkraft und weiteren Technologien ebenfalls Anwendung finden. Die Ausschreibungen können sich grundsätzlich sowohl auf die Kapazität als auch auf die Einspeisung beziehen; es sind verschiedene Ausgestaltungsvarianten zu prüfen. In jedem Fall sollen sie aber dem zeitlichen Anfall der Produktion (v.a. im Winter) und der Regelbarkeit der Anlagen Rechnung tragen.

Zwischen Gross- und Kleinanlagen soll auch weiterhin unterschieden werden: Während Grossanlagen an Ausschreibungen teilnehmen sollen, ist für kleine Anlagen an der Einmalvergütung festzuhalten, da es sich dabei um ein für kleine Produzenten etabliertes, eingespieltes und effizientes System handelt. Über den Zusammenschluss mehrerer kleiner Anlagen (Anlagegruppen) sollen diese an den Ausschreibungen teilnehmen können. Die Abnahme- und Vergütungspflicht soll auf eine unabhängige zentrale Stelle übertragen werden – mit einem schweizweit einheitlichen Vergütungssatz, der sich nach dem Marktpreis richtet.

Bis die neuen Instrumente in Kraft gesetzt sind, braucht es eine Übergangsregelung. Die geltenden Regelungen – wie die Priorisierung der erneuerbaren Energien inkl. Grosswasserkraft in der Grundversorgung, die Marktprämie und die Einspeisevergütung – sind bis zur mindestens gleichwertigen Ablösung durch die Revision des Energiegesetzes, beziehungsweise bis zur vollständigen Strommarktöffnung, weiterzuführen.

Eine erfolgreiche Förderung bedingt die Akzeptanz der Anlagen

Für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und der Klimapolitik wird der Beitrag aller in der Schweiz verfügbaren Technologien notwendig sein. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass statt in der Schweiz vermehrt im Ausland investiert wurde. Grund dafür ist nicht nur die weniger attraktive Wirtschaftlichkeit der Anlagen, auch administrative Hürden sind hinderlich. Vielfach zeigt sich fehlende Akzeptanz bei Betroffenen oder einzelnen Interessengruppen. Eine stärkere Investitionstätigkeit in der Schweiz erfordert daher ein zeitlich absehbares und inhaltlich verlässliches Vorgehen zur Güterabwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Ohne entsprechende Lösungsansätze und Verfahrensstandards werden die gesteckten Ziele schwerlich zu erreichen sein.

Die VSE Stellungnahme zur Revision EnG finden Sie auf strom.ch/medien/stellungnahmen.