Strompreise

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen sowohl für die gelieferte elektrische Energie (Energietarif) als auch für den Stromtransport vom Kraftwerk bis ins Haus und den Betrieb der Netze (Netznutzungstarif). Zudem sind Abgaben an das Gemeinwesen sowie der Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische Teil des Strompreises.

Alle Privatpersonen, Haushalte und KMU mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 100’000 Kilowattstunden (kWh) befinden sich in der Grundversorgung. Sie werden vom lokalen Grundversorger mit Strom versorgt, in dessen Versorgungsgebiet sie sich befinden. Verbraucherinnen und Verbraucher in der Grundversorgung können den Stromlieferanten nicht frei wählen. Dies im Gegensatz zu grossen Verbrauchern wie grosse Unternehmen, die viel Strom verbrauchen (über 100’000 kWh/Jahr): Sie können sich seit 2009 einmalig zwischen dem freien Markt und der Grundversorgung entscheiden. Entscheiden sie sich für den freien Markt, können sie den Strompreis auf individueller Basis mit den Stromlieferanten aushandeln. Verzichten sie auf den Gang in den freien Markt, beziehen sie den Strom zu den Preisen des lokalen Netzbetreibers wie alle grundversorgten Kundinnen und Kunden.

Der Strompreis in der Grundversorgung ist reguliert und gilt jeweils für ein Jahr. Der Strompreis für einen typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 4'500 kWh beträgt im Jahr 2023 im Median 27,2 Rp./kWh. Ein typisch mittelgrosses Unternehmen mit einem Verbrauch von 150'000 kWh bezahlt 2023 im Median 25,25 Rp./kWh.

Für das Jahr 2024 steigen die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel (Median) um rund 18 Prozent anDer Strompreis für einen typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 4'500 kWh beträgt im Jahr 2024 im Median 32,14 Rp./kWh. Ein typisch mittelgrosses Unternehmen mit einem Verbrauch von 150'000 kWh bezahlt 2024 im Median 29,65 Rp./kWh.

FAQ Strompreise 2024

So setzt sich der Strompreis zusammen

  • Energietarif

Der Energietarif ist der Preis für den gelieferten Strom, den der Grundversorger entweder mit eigenen Produktionsanlagen selbst erzeugt und/oder von anderen Elektrizitätsunternehmen direkt oder am Grosshandelsmarkt einkauft. Im Median bezahlte ein typischer Haushalt 2023 13.08 Rp./Kilowattstunde für den Energietarif.

  • Netznutzungstarif

Unter den Netznutzungstarif fallen die Kosten für die Nutzung des Übertragungs- und Verteilnetzes. Er wird bestimmt durch die Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Netzes, das den Strom sicher und zuverlässig von den Produktionsanlagen zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert, sowie den Kosten für die Systemdienstleistungen, welche für die Netzstabilität notwendig sind. Im Median bezahlte ein typischer Haushalt 2023 10.64 Rp./kWh für den Netznutzungstarif. Ab 2024 wird als Folge der Energiekrise zusätzlich eine «Winterreserve» in den Netznutzungstarif eingerechnet. Sie deckt die Kosten für Notfall-Massnahmen, um die Stromversorgung im Winter zu gewährleisten.

  • Abgaben an Kantone und Gemeinde

Dabei kann es sich beispielsweise um Konzessionsabgaben oder lokalpolitische Energieabgaben handeln. Während in einigen Gemeinden keine solchen Abgaben anfallen, betragen sie in anderen bis zu 7.5 Rp./kWh. Im Median kosten die Abgaben 2023 einen typischen Haushalt 0.99 Rp./kWh.

  • Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG

Der Bundesrat legt jährlich fest, wie hoch die Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV/EVS, EIV, Investitionsbeiträge, Marktprämie) und zum Schutz der Gewässer und Fische ist. Der Betrag ist in der ganzen Schweiz gleich hoch. Mit der Energiestrategie 2050 wurde dieser Netzzuschlag auf 2.3 Rp./kWh erhöht.

Erklärvideo: Wie kommt der Strompreis zustande?

Wieso unterscheiden sich die Strompreise je nach Grundversorgungsunternehmen?

Es gibt über 600 Grundversorger in der Schweiz. Der Strompreis eines Versorgers hängt u.a. von seiner Beschaffungsstrategie ab. Er produziert Strom in eigenen Produktionsanlagen und/oder kauft den Strom am Grosshandelsmarkt und/oder direkt bei einem Stromproduzenten ein. Aber nicht nur wo, sondern auch wie er Strom am Markt einkauft, beeinflusst den Strompreis. Also ob kurz- oder langfristig und in wie grossenTranchen.

Die Kosten für den Strom aus eigenen Produktionsanlagen unterscheiden sich nach Produktionstechnologie, sind aber vergleichsweise kalkulierbar und stabil. Sie können sich stark von Kosten für eingekauften Strom unterscheiden, welche volatil sein können. In den vergangenen Jahren (vor den rekordhohen Preisanstiegen Ende 2021) war der Strom aus eigenen Produktionsanlagen deutlich teurer als jener, der am Markt eingekauft wurde. Als Folge der Energiekrise änderte sich das. Die Preise an den europäischen Stromgrosshandelsplätzen stiegen aufgrund höherer Brennstoff- und CO2-Preise, historisch niedrigen Füllständen in den europäischen Gasspeichern sowie Kraftwerksausfällen und -abschaltungen stark an. Mit dem Krieg in der Ukraine verschärfte sich die bereits angespannte Preissituation zusätzlich und löste eine Energiekrise aus.

Grundversorger mit hoher Eigenproduktion sind von den Preisschwankungen am Markt grundsätzlich weniger betroffen und weisen daher keine oder nur moderate Preisanstiege oder Preisreduktionen auf. Grundversorger hingegen mit wenig Eigenproduktion, die hauptsächlich Strom einkaufen, sind seit Ende 2021 den hohen Marktpreisen ausgesetzt. Sie haben im Gegenzug aber auch wieder die Chance, wie vor Ende 2021 von tiefen Marktpreisen zu profitieren.

Doch nicht nur die Preise für die Energie, sondern auch für die Netznutzung unterscheiden sich je nach Grundversorger. Sie werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, u.a. von der Topografie des Verteilnetzgebiets und den jeweils getätigten Investitionen in die Verteilnetze, die für das Energiesystem der Zukunft mit dezentraler Produktion, Elektromobilität usw. bereit sein müssen. Für die Transformation des Energiesystems müssen auch die Stromnetze um- und ausgebaut werden.

ElCom prüft Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Die Festlegung der Strompreise für die Grundversorgung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Netzbetreiber veröffentlichen ihre Tarife für das kommende Jahr jeweils bis spätestens Ende August und stellen diese der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zu. Diese überprüft, ob die Strompreise angemessen sind. Für feste Kunden überprüft sie sowohl den Energie- als auch den Netznutzungstarif.

Bei Grosskonsumenten, die Strom auf dem freien Markt einkaufen, werden die Energietarife nicht durch die ElCom überwacht. Der Netznutzungstarif hingegen ist durch den Standort gegeben, ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. Die ElCom überprüft daher auch die Netznutzungstarife für Kunden im freien Markt.

Damit die ElCom diese Kontrolle durchführen kann, müssen die Netzbetreiber eine Jahresrechnung und Kostenrechnung für ihr Netz sowie eine Kostenrechnung für die Stromlieferung an feste Kunden erstellen und der ElCom jährlich vorlegen.