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Technische Bestimmung zum Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Technische Anforderungen an die Schutz- und Leittechnikschnittstellen von Transformatoren zum Übertragungsnetz (TNE2 – CH 2023)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt III Hochspannung (2023)
Im Teil B Abschnitt III sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Hochspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.
Betrieb der automatischen Wiedereinschaltung in Verteilnetzen (NE3 und NE5) (AWE – CH 2020)
Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil A: Grundlagen (2020)
Der Teil A Grundlagen enthält neben den grundsätzlichen Informationen zu Störeinflüssen von Leistungselektronik auf die Spannungsqualität, Zielstellungen, Festlegungen, Kurzschlussleistung und Begriffe auch alle für deren Verständnis notwendigen Angaben. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sowie zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Verordnungsentwurf über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 1 (RL-DSP – CH 2018)
Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 2 (RL-DSP – CH 2018)
Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Stellungnahme 2017 VSE zu Verordnung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF)
Frageraster für die Stellungnahme zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB)
Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)
Stellungnahme zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft: Europäische Landschaftskonvention
Vollzugshilfe «Festlegung der für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im kantonalen Richtplan»
Änderung des Militärgesetzes, der Verordnungen über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
Synopse Revision der Verordnung über die Vollzugsorganisation der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereiche der Elektrizitätswirtschaft (VOEW)
Z-Analyse Energieeffizienz in EVU: EVU-Positionen und -Angebote zu Energieeffizienz 2012, pdf
Pöyry Management Consulting AG Angebot von und Nachfrage nach Elektrizität, Versorgungssicherheit und Preiseffekte: Sumulation der Szenarien bis 2050 - Wechselwirkungen von Flexibilität und Versorgungssicherheit und deren Kosten 2012, pdf
Stellungnahme zur Vernehmlessung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV): Stärkung der höheren Berufsbildung
Pa.Iv. Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» (16.498)
Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Der VSE zeigt mit seiner Studie «Wege in die neue Stromzukunft» drei Szenarien auf. Jeder Weg ist mit unterschiedlichen Auswirkungenverbunden. Eine Schweizer Stromzukunft ohne Gaskombikraftwerkeund ohne Importe von nicht erneuerbarer Energie ist nur mit grossenAnstrengungen beim Stromsparen und mit drastischen Massnahmenmöglich. 2012, pdf
Ein Team von 50 Branchenvertretern hat drei mögliche Wege in die Stromzukunft beschrieben. Basierend auf intensiven Arbeiten der Branche und externen Studien.Alle drei Szenarien gehen davon aus,dass die existierenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Studie fokussiert auf diejeweilige Entwicklung der Nachfragenach Elektrizität und auf den Ausbauder Stromproduktion aus erneuerbaren und anderen Energieträgern und ihre Auswirkungen auf die Schweizer Stromversorgung. 2012, pdf
Strom ist wichtig und äusserst wertvoll. Wir setzen Strom so selbstverständlichein, dass uns dies selten bewusst wird. Dabei ist die Liste von Stromanwendungenlang und wird ständig länger. Immer häufiger kommen auch Anwendungenhinzu, bei denen Strom andere Energiearten ersetzt. Dies machtihn immer populärer und spart erst noch Energie, denn Strom lässt sich vonallen Energieträgern am effizientesten einsetzen. Wenn er zudem, wie in derSchweiz, praktisch CO2-frei produziert wird, kommt ihm eine Schlüsselfunktionbei der Eindämmung des Klimawandels zu.2012, pdf
Ernst Basler + Partner AG Energieeffizienz und Nachfrageflexibilisierung in Industrie, Dienstleistungen und Gewerbe 2012, pdf
Consentec GmbH Auswirkungen dezentraler Einspeisungen auf die Verteilnetze 2012, pdf
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen (RL-DSP – CH 2018)
Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
In dieser Präsentation sind die Ziele und Annahmen der Studie umschrieben, die wichtigsten Ergebnisse und Grafiken der «Energiezukunft 2050» enthalten sowie die Forderungen des VSE festgehalten, die der Verband aus dem Branchenprojekt ableitet.
Ernst Basler + Partner AG Effizienz und Elektrisierung Haushalte: Geräteausstattung, Analyse des Stromverbrauchs 2012, pdf
Alternativvorschlag zum Einsparquotenmodell des Bundes 29.1.2013, pdf
Die Studie «Energiezukunft 2050» untersucht mögliche Optionen zum Umbau des schweizerischen Energiesystems und deren Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die Erfüllung der Energie- und Klimaziele der Schweiz.
Anschluss und Betrieb von Ladestationen für die Elektromobilität am Niederspannungsstromnetz.
Stellungnahme vom 22. Januar 2015.