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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Umsetzung des Anschlusses und Betriebes von Speichern an den Netzebenen 3 bis 7.
Empfehlungen für Schweizer Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Unternehmen der Energiebranche vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle. Gleichzeitig entstehen durch Gesetze bedeutende Herausforderungen betreffend den Umgang mit Daten. Der Bericht «Data Policy in der Energiebranche» analysiert das aktuelle Umfeld und identifiziert den Handlungsbedarf für den Aufbau von Strukturen für einen nachhaltigen Umgang mit Daten.
In den Medien wurde vermehrt Kritik laut, Netzbetreiber würden sich über die Netzkosten unrechtmässig auf Kosten der Kunden bereichern.
Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
Diese technischen Anforderungen gelten für die Herstellung und die Lieferungen von Holzmasten, imprägniert mit für diesen Zweck zugelassenen Holzschutzmitteln des BAFU und der LIGNUM. Die Qualitätssicherung schliesst die Produktionsmethoden und den Umweltschutz bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung der Masten mit ein.
Assessment Tool zu Handbuch Grundschutz für «Operational Technology» in der Stromversorgung (OT_SCTY 2018)
Das Handbuch «Grundschutz für 'Operational Technology' in der Stromversorgung» finden Sie hier: www.strom.ch/ot-scty