Sie sehen das gesuchte Dokument nicht?
Wenn Sie für Mitglieder bestimmte Dokumente wie Themen- oder Positionspapiere suchen, müssen Sie sich einloggen.
Sie haben kein Konto? Hier können Sie sich registrieren.
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Umsetzung des Anschlusses und Betriebes von Speichern an den Netzebenen 3 bis 7.
VSE Neuregelung Wasserzins
Einschätzung VSE: Stromabkommen Schweiz – EU: Gleichlange Spiesse für Schweizer Konsumenten und Strommarkt-Akteure
VSE-Präsentation Stromabkommen 20180530
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt II Mittelspannung (2022)
Im Teil B Abschnitt II sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Mittelspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Anforderungen für die Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels eines Netzbetreiberschaltkontaktes
Dieses Dokument beschreibt eine standardisierte Ansteuerbarkeit von Ladestellen der Elektromobilität mittels einer drahtgeführten Kommunikationsstrecke zu einer Signalquelle des Netzbetreibers.