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Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung - Berechnung Tarifbandprofil (2015)
Excel-Sheet zur Branchenempfehlung «Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/lastgang
Infoblatt zum Handbuch «Umsetzung der Rückspeisevergütung», November 2024. Das Handbuch finden Sie hier: https://www.strom.ch/ursv
Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
Strom ist wichtig und äusserst wertvoll. Wir setzen Strom so selbstverständlichein, dass uns dies selten bewusst wird. Dabei ist die Liste von Stromanwendungenlang und wird ständig länger. Immer häufiger kommen auch Anwendungenhinzu, bei denen Strom andere Energiearten ersetzt. Dies machtihn immer populärer und spart erst noch Energie, denn Strom lässt sich vonallen Energieträgern am effizientesten einsetzen. Wenn er zudem, wie in derSchweiz, praktisch CO2-frei produziert wird, kommt ihm eine Schlüsselfunktionbei der Eindämmung des Klimawandels zu.2012, pdf
Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting (RLRP 2024)». Das Handbuch finden Sie hier: www.strom.ch/rechnungslegung
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting (RLRP 2024)» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang
Ziel des Handbuchs ist, die Umsetzung der Ersatzversorgung durch die VNB zu unterstützen.
Ziel des Handbuchs ist, die rechtskonforme Umsetzung der Berechnung der Rückspeisevergütung gemäss Art. 7 Abs. 2 EnG durch die Netzbetreiber zu unterstützen. Beachten Sie auch das Infoblatt: https://www.strom.ch/infoblatt-rueckspeiseverguetung
Stellungnahme zur Revision des Stromversorgungsgesetzes