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Netzanschluss (für alle Netzanschlussnehmer an das Verteilnetz) (NA/RR – CH 2025)
Grundlagen zur Festlegung der Bedingungen und zur Berechnung der Anschlussbeiträge für den physischen Netzanschluss an das Verteilnetz.
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz, Anhang 1: Acknowledgement und Error Handling (SDAT – CH 2025)
Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Standardisierter Datenaustausch mit der nationalen Datenplattform (SDND – CH 2025)
Umsetzungsdokument gemäss Transmission Code 2019 (Kapitel 1.5). Den Transmission Code finden Sie hier: www.strom.ch/tc
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Technische Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb in NE7.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Regelt die technischen Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz in den Netzebenen 3-5.
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Messdatenaustauschprozesse» (SDAT – CH 2025)
Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz: Teil «SDAT-CH Messdatenaustauschprozesse». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über https://www.strom.ch/sdat
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Leitfaden für die Inbetriebnahme und den Betrieb von digitalen Netzschutzsystemen (2022)
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.