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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Auszug Anhang E aus dem Branchendokument Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7-CH).
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Technische Anforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb in NE7.
Richtlinie für die netzdienliche Regelung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen.
Anhang 3 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Netzanschluss (für alle Netzanschlussnehmer an das Verteilnetz) (NA/RR – CH 2025)
Grundlagen zur Festlegung der Bedingungen und zur Berechnung der Anschlussbeiträge für den physischen Netzanschluss an das Verteilnetz.
Umsetzung des Anschlusses und Betriebes von Speichern an den Netzebenen 3 bis 7.