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VSE-Präsentation Stromabkommen 20180530
Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV.
Handbuch «Erstellung der entflochtenen Jahresrechnung Netz gemäss StromVG» gültig ab Jahresrechnung 2026 (EJN – CH 2026)
Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Gesamtübersicht über die für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz notwendigen Massnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
ETG-Fachbericht 166: Leitfaden zur Sternpunktbehandlung in Netzen bis 110 kV (D-A-CH) (vde.com)
Das Dokument kann über folgenden Link bezogen werden: https://www.strom.ch/etg-vde