Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.
Wechsel des Energielieferanten durch den Endverbraucher.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.
Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Dieser Begriff ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im Transmission Code definiert.
Dieser Netzzustand ist im TC definiert.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Ein Systemdienstleistungsverantwortlicher erbringt Systemdienstleistungen im Auftrag eines Netzbetreibers.
In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Betrag der Spannung, die an einer vorgegebenen Stelle eingehalten werden muss.
Zeitraum zur Ermittlung eines Energiewertes. Die Registrierperiode ist ein einheitlich definierter Zeitraum und gilt z.B. für einen Lastgang.
Umfasst das Eigene Netz und die Netzelemente des Beobachteten Fremdnetzes ergänzt um die Netzelemente bzw. Äquivalente, die nötig sind, um ein erweitertes Netzmodell für den Netzbetrieb zu erstellen.
Für eine transparente Zuweisung der Netzkosten werden die Übertragungs- und Verteilnetze in vier Spannungsebenen und drei Transformationsebenen und damit in sieben Netzebenen aufgeteilt. Das Verteilnetz umfasst die Netzebenen 2 bis 7.
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).
Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.
Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
Bezeichnet ein Gebiet, in dem die Verpflichtungen der ÜNB hinsichtlich der Fahrplanerstellung aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Erfordernisse gelten.
Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.
Staatlich anerkannte Zulassung und Eichung der Messapparate.
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Vergangener Zeitraum, welcher für die Bestimmung der Referenzmenge massgebend ist. Er entspricht im Grundsatz dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (z.B. Januar 2016 als Referenzperiode für Januar 2017).
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Die tolerierte Abweichung der Zeitsynchronisation für die Lastgangmessung (in %).
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Kontinuierliche und aktuelle Messwerte. Eine Verzögerung im Sekundenbereich ist bei der Erfassung und Übermittlung möglich.
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.
Im Falle eines Ungleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch wird Sekundärregelleistung durch den zentralen Netzregler automatisch bei den eingebundenen Anlagen abgerufen. Hierdurch wird der gewollte Energieaustausch einer Regelzone mit dem übrigen ENTSO-E -Verbund eingehalten.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.
Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Sammelbegriff für die Betreiber von Netzanlagen oder Teile davon im Übertragungsnetz, in Verteilnetzen, Kraftwerken oder Kundenanlagen resp. Endverbrauchern.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Zusätzliche Blindleistung die nach dem Prinzip „Können und Vermögen“ auf Abruf von der nationale Netzgesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
Der Systemschutzplan fasst vordefinierte Massnahmenpakete und Prozesse des Störungsmanagements zusammen. Diese Massnahmen werden mit den betroffenen Akteuren vorab abgestimmt.
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Natürliche oder juristische Person, die von einem oder mehreren Kraftwerkseigentümern als Anlagenbetreiber benannt und für den Betrieb eines Kraftwerks zuständig ist.