Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Stellungnahme zur Anhörung zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung
Leitfaden: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität bei Endverbrauchern im freien Markt (VFX – CH 2024)
Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Stellungnahme zur Anhörung zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Bericht: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität: Fokus Endverbraucher im freien Markt
Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Bundesratsbeschluss im November 2025
Stellungnahme zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV)
Stellungnahme zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung
Stellungnahme zur Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zu den Schlussberichten Anreiz- und Qualitätsregulierung, Marktdesign, Netzaspekte und Tarife
Antwortformular Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU – Teil Strom
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Rechtsgutachten zur Gesetzeskonformität der Rückspeisevergütung gemäss Verordnungsentwurf zur Energiestrategie 2050
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Gesamtheit der technischen, organisatorischen und abrechnungstechnischen Massnahmen zur ständigen Aufrechterhaltung der elektrischen Energie- und Leistungsbilanz im Elektrizitätssystem; dazu gehören insbesondere Fahrplanmanagement, Messdatenmanagement und Bilanzausgleichsmanagement.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Erfassung von Messdaten entweder durch visuelle Ablesung vor Ort oder mit datentechnischen Einrichtungen.
Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7 – CH 2025)
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Der Erzeuger betreibt eine oder mehrere Erzeugungseinheiten und produziert damit elektrische Energie, worüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Herkunftsnachweise ausgestellt werden.
Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.
Object Identification System zur Kennzeichnung der Messdaten gemäss IEC 62056-61:2002. Ergibt zusammen mit der Messpunktbezeichnung eine eindeutige Identifikation von Messwerten.
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
Kontinuierliche und aktuelle Messwerte. Eine Verzögerung im Sekundenbereich ist bei der Erfassung und Übermittlung möglich.
Technische Einrichtung zur Steuerung von Tarif- und Beleuchtungseinrichtungen sowie zur Abschaltung und Freigabe bestimmter Verbrauchergruppen.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Ein plausibler Wert, der anstelle eines fehlenden oder unplausiblen, wahren Wertes verwendet wird.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.