Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 1 (RL-DSP – CH 2018)
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 2 (RL-DSP – CH 2018)
Einschätzung VSE: Stromabkommen Schweiz – EU: Gleichlange Spiesse für Schweizer Konsumenten und Strommarkt-Akteure
Frageraster für die Stellungnahme zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (E-IVöB)
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Beispieldaten zur Branchenempfehlung «E-Invoicing im Strommarkt Schweiz» (E-Invoice – CH 2016)
Verordnungsentwürfe zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie zur Kontingentierung im Bereich Gas
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zur Vernehmlassung «Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie - Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung»
Werkvorschriften CH (WV – CH 2021) – Apparatebestellung Mess- und Steuereinrichtungen (2023)
Die Restnutzungsdauer gibt in Tagen an, wie lange die Energiereserven aller Kraftwerke für die Versorgung der Schweiz ausreichen. Bei Speicherkraftwerken sind die Zuflüsse mit zu berücksichtigen.
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Unter Abgaben und Leistungen fallen neben Geldzahlungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch entsprechende Gratisleistungen und verbilligte Leistungen.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Die betriebliche Messung umfasst die Erfassung von Messdaten für Aufgaben der Betriebsführung (im Unterschied zur Verrechnungsmessung).
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Sammelbegriff für Anlagenbetreiber, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Sammelbegriff für Anlageneigentümer, deren Anlagen direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind.
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.
Die tolerierte Abweichung der Zeitsynchronisation für die Lastgangmessung (in %).
Staatlich anerkannte Zulassung und Eichung der Messapparate.
Messung, die ständig den jeweils aktuellen Messwert generiert.
Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen, messtechnischen Einrichtungen.
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Die an einer messtechnischen Einrichtung abgelesenen, unveränderten Informationen.
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
In dreissig Jahren ist die Schweiz eine andere: Das Land versorgt sich eigenständig mit Energie aus ausschliesslich erneuerbaren Quellen, und zwar das ganze Jahr hindurch. Ist das machbar? Das Interview mit GLP-Präsident Jürg Grossen.
Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union tut Not. Die Schweiz ist zunehmend von Markt- und Solidaritätsmechanismen ausgeschlossen, internationale Kooperationen sind gefährdet, die Importsicherheit nimmt ab. Das Interview mit Roland Leuenberger, CEO von Repower.
Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland (Ausgabe 2024/2025)
In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
Ein benachbarter Systembetreiber (BSYB) kann nur mittels Umformern und eventuell Transformatoren an das Übertragungsnetz angeschlossen werden. In der Schweiz ist nur die SBB ein BSYB.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland oder Äquivalente, die notwendig sind, um ein Netzmodell für die Netzbetriebsführung und Netzbetriebsplanung zu erstellen.
Möglichkeit, einen vom synchronen Netz abgetrennten Netzbereich mit Hilfe einer Erzeugungseinheit über längere Zeit autonom versorgen zu können und dessen Betrieb somit innerhalb der zulässigen Grenzwerte für Betriebskenngrössen aufrechtzuerhalten.
Für eine transparente Zuweisung der Netzkosten werden die Übertragungs- und Verteilnetze in vier Spannungsebenen und drei Transformationsebenen und damit in sieben Netzebenen aufgeteilt. Das Verteilnetz umfasst die Netzebenen 2 bis 7.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.
Gebiet der Schweiz, welches mit einer Leistungs-Frequenz-Regelung ausgestattet ist und für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt/begrenzt.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.