Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
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Richtlinien und Anforderungen zur Durchführung einer Datensicherheitsprüfung für intelligente Messsysteme bei Endverbrauchern mit Empfehlungen für den sicheren Betrieb.
Redaktionshilfen für die Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen in der Elektrizitätswirtschaft. Ausgabe 2011 / Version 2014.
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Grundsatzdokument zur subsidiären Regelung der zentralen Aspekte der Organisation des Strommarktes Schweiz und und Grundlage für alle Branchendokumente.
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 1 (RL-DSP – CH 2018)
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Zertifizierungsanforderungen an intelligente Messsysteme für die Datensicherheit. Anhang 1 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/datensicherheit
Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen, Anhang 2 (RL-DSP – CH 2018)
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Betriebliche Anforderungen an intelligente Messsystem für die Datensicherheit. Anhang 2 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/datensicherheit
Standardisierter Datenaustausch für den Strommarkt Schweiz: «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen» (SDAT-CH)
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Umsetzungsdokument für die standardisierten Datenaustauschprozesse im Strommarkt Schweiz, Teil: «SDAT-CH Grundlagen und Definitionen». Eine Übersicht aller SDAT-Dokumente finden Sie über www.strom.ch/sdat
Massnahmen und Hilfsmittel für die Reduktion von Cyber-Risiken in der kritischen Infrastruktur der Stromversorgung auf ein akzeptables Mass durch die Implementierung einer sogenannten «Defense-in-Depth»-Strategie. Das Assessment Tool finden Sie hier: www.strom.ch/ot-assessment
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Die finanzielle Berichterstattung der Partnerwerke wird im Handbuch für «Rechnungslegung und Reporting» der Partnerwerke geregelt. Es bezieht sich auf die Erstellung der Einzelabschlüsse von Kraftwerken sowie alle übrigen partnerwerkähnlichen Gesellschaften unter Swiss GAAP FER. Die Anhänge zum Handbuch «Rechnungslegung und Reporting» finden Sie hier: https://www.strom.ch/rechnungslegung-anhang