Zeitraum zur Ermittlung eines Energiewertes. Die Registrierperiode ist ein einheitlich definierter Zeitraum und gilt z.B. für einen Lastgang.
In Leistungsmittelwerten vereinbarte Zeitreihe über die Lieferung bzw. den Bezug von elektrischer Energie in einem bestimmten Zeitraum.
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Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Messgerät, dessen Messdaten im Normalfall für die Abrechnung verwendet werden.
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Verfahren für die Zuteilung von Kapazitätsrechten im Rahmen des Engpassmanagements.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sowie zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem
Stellungnahme zur Vernehmlessung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Eine regionale Störung hat gleichartige Auswirkungen wie eine Grosstörung, ist aber geographisch begrenzt. In diesen Grenzen wird die Störung ausgerufen.
Koordination von Aufgaben, die für den Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes und die Einbindung in das ENTSO-E-Verbundnetz notwendig sind.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Auslesung eines Messgerätes über technische Kommunikationswege.
Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Ein an einer Messstelle mit einer messtechnischen Einrichtung erfasster und aufbereiteter Wert (z.B. Spannung, Strom).
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.