Der VSE setzt sich für bessere Prognosen von Produktion und Verbrauch ein. Mit dem "Best Practice Papier zu Prognosen von Produktion und Verbrauch" liegt ein erstes Ergebnis des Projekts ESready vor. Es soll einen wichtigen Beitrag zur Minimierung von Unausgeglichenheit in der Regelzone Schweiz...
Der VSE pflegt einen regen Kontakt mit seinen Mitgliedern. Ein Gefäss für diesen Dialog bilden die jährlichen Vorabendgespräche, die nach zwei Jahren Pandemie 2022 teilweise wieder persönlich vor Ort stattfinden konnten.
Bericht: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität: Fokus Endverbraucher im freien Markt
Leitfaden: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität bei Endverbrauchern im freien Markt (VFX – CH 2024)
Rund ein Viertel der insgesamt in der Schweiz verbrauchten Energie macht Elektrizität aus. Im Jahr 2024 wurden 57 Terawattstunden Strom verbraucht. Der Stromverbrauch wird bis 2050 durch die Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie auf ca. 90 Terawattstunden pro Jahr ansteigen. Trotz des...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Aufgrund der hohen Marktpreise gibt es Endverbraucher im freien Markt, die nicht rechtzeitig einen gültigen Energieliefervertrag für das Jahr 2023 abschliessen. Der lokale Verteilnetzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, diesen Endverbrauchern temporär eine Ersatzversorgung anzubieten. Diese...
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Der VSE hat Möglichkeiten identifiziert, wie Stromlieferanten bestehende Stromprodukte anpassen können, um für Endverbraucher mit Marktzugang stärkere Anreize zur Verbrauchsflexibilisierung zu setzen. Damit reagiert er auf eine entsprechende Aufforderung des Bundes an die Strombranche. Die...