Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.
Die Seite eines Transformators mit der höheren Betriebsspannung.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Branchenempfehlung Strommarkt Schweiz für Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes.
Gebiet, für dessen Netzregelung die nationale Netzgesellschaft verantwortlich ist. Die Regelzone wird physikalisch durch Messstellen festgelegt.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Gemessene Zeitreihe des Energieflusses von der Erzeugungseinheit zum Netz.
Bezeichnung eines Messpunktes zur eindeutigen Identifizierung.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Die steuerbare Produktion umfasst im Kontext dieses Konzepts grundsätzlich folgende Kraftwerksarten: Speicher-, Pumpspeicherkraftwerke und Gaskraftwerke. Die steuerbare Produktion ist kraftwerksscharf den Kraftwerksbetreibern zugeordnet.
Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.
Messung, die ständig den jeweils aktuellen Messwert generiert.
Energieflussrichtung, in der Energie abgegeben wird.
Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.
Ein Händler beschafft Energie und/oder Herkunftsnachweise von Lieferanten, anderen Händlern oder der Strombörse und gibt diese an weitere Händler, an die Strombörse oder an Lieferanten weiter.
Rechtlicher Zusammenschluss von Teilnehmern am Elektrizitätsmarkt, um gegenüber der nationalen Netzgesellschaft eine gemeinsame Mess- und Abrechnungseinheit innerhalb der Regelzone Schweiz zu bilden.
Schlüsseldokument der Branchenempfehlung «Strommarkt Schweiz», in dem die Messdatenbereitstellung für alle Marktakteure beschrieben wird.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.