Auch in diesem Jahr befragte der VSE seine Mitglieder zu ihrer Einschätzung der Energiezukunft. Dabei holte er aber nicht die Sichtweise der Unternehmen ein, sondern die persönliche Einschätzung von deren Mitarbeitenden. Diese sollten einschätzen, wie relevant die 15 Treiber, welche die...
Die zeitliche Dauer, während der der Verbrauch elektrischer Energie reduziert werden muss. Aus technischen und organisatorischen Gründen dauert die Periode grundsätzlich wiederkehrend einen Monat. Die Kontingentierung endet in jedem Fall mit der Aufhebung der Massnahme (Aufhebung der Verordnung...
Zentrale Melde- und Triagestelle, welche die Kommission OSTRAL administrativ und kommunikativ ab dem Bereitschaftsgrad 2 unterstützt. Sie verfügt über eine gesicherte Stromversorgung und kann bei Stromausfällen über die EW-Telefonie sowie über die weiteren Kommunikationseinrichtungen der Swissgrid...
Am VSE Treffpunkt «Top-Themen der Energiepolitik» diskutierten Branche, Bund und Politik über die Top-Sorgen der Schweizer Bevölkerung: Versorgungssicherheit und Klima. Über Massnahmen und Meinungsverschiedenheiten.
Im Falle eines Ungleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch wird Sekundärregelleistung durch den zentralen Netzregler automatisch bei den eingebundenen Anlagen abgerufen. Hierdurch wird der gewollte Energieaustausch einer Regelzone mit dem übrigen ENTSO-E -Verbund eingehalten.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Liegt vor, wenn eine Störung zu einer Spannungslosigkeit grosser Teile oder des gesamten schweizerischen Übertragungsnetzes führt. Es dient auch als Schlüsselwort zur Information der Akteure, damit diese entsprechend vorbereitete Massnahmen einleiten
Der Systemdienstleistungserbringer ist ein Akteur im Strommarkt, der Systemdienstleistungen im Auftrag des Übertragungsnetzbetreibers erbringt Im Kontext der Angebotslenkung ist der Systemdienstleistungserbringer derjenige, welcher den Datenaustausch mit der zentralen operativen Stelle sicherstellt.
Im Synchrongebiet Kontinentaleuropa beträgt die Primärregelreserve plus/minus 3000MW. Diese wird auf die Nationalstaaten aufgeteilt, welche die Primärregelserve bei Kraftwerksbetreibern beschaffen. Diese KWB geben die Primärregelleistung automatisch bei Frequenzschwankungen ab.
Reine Speicher sind Anlagen, welche mit keinem Endverbraucher verbunden sind und Energie ausschliesslich zu Speicherungszwecken vom Verteilnetz beziehen und diese zeitverzögert am Ort der Entnahme wieder einspeisen.
Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.
Der Speicher besitzt einen eigenen (von einer allfälligen EEA unabhängigen) Wechselrichter oder Generator, über den er sich sowohl laden als auch entladen lässt.
Als feste Endverbraucher gelten die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsstätte.
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.
Der Wasserzins ist die Abgeltung zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) der Nutzung der Wasserkraft, die zur Energieerzeugung genutzt wird.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Aus den ermittelten Netzkosten pro Netzebene- und der Kostenträgerrechnung werden anschliessend die eigentlichen Netznutzungstarife kalkuliert.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Ein plausibler Wert, der anstelle eines fehlenden oder unplausiblen, wahren Wertes verwendet wird.
Recht zur Nutzung von Transportkapazität im Übertragungsnetz, welches in einem Allokationsverfahren vergeben wird.
Messung, die ständig den jeweils aktuellen Messwert generiert.
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Am 19. Mai 1895 haben in Aarau die 16 bedeutendsten Werke der Schweiz den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen gegründet. Was die Stromwelt von früher bewegt hat, wie sie sich verändert hat – und was uns in Zukunft erwartet: Erfahren Sie es in unserem Jubiläumsfilm!
Die Fachleute von morgen ausbilden – und die Branche vernetzen. Neue Technologien integrieren, gut ausgebildete Fachkräfte finden: Energieversorger sind mit dem Umbau des Energiesystems besonders gefordert. Wo sich neue Märkte auftun, muss Bestehendes grundlegend überdacht werden.
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parl. Initiative Eder «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin»
Stellungnahme zu den Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Leitfaden: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität bei Endverbrauchern im freien Markt (VFX – CH 2024)
Stellungnahme zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV)
Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der, bezogen auf eine Referenzperiode, verbrauchten elektrischen Energie. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit (Kontingentierungsperiode) nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge...
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV
Stellungnahme zum Entwurf Revision VO über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich GebV-En
Die zentrale operative Stelle koordiniert sämtliche Umsetzungsarbeiten, die mit der Angebotslenkung einherkommen und verantwortet den Gesamtüberblick. Als Teil der OSTRAL übernimmt die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) die Funktion als zentrale operative Stelle.