Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.