Recht auf Netznutzung, um von einem Lieferanten freier Wahl Elektrizität zu beziehen oder Elektrizität in ein Netz einzuspeisen.
Netzelemente im Eigentum bzw. in der betrieblichen Verantwortung des ÜNB oder VNB (inklusive der Grenzleitungen).
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Ein Netz wird als vollständiges Netz bezeichnet, wenn kein Betriebsmittel ausser Betrieb ist.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Aufsummieren mehrerer Werte zu einem neuen Wert nach definierten Regeln.
Zusammenfassen von einzelnen, zeitgleichen Daten zu einer Summe.
Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bruttoproduktion abzüglich Eigenbedarf der Anlage.
Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien)
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Stellungnahme zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV)
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Total der grenzüberschreitenden Netzkapazität, welche dem Markt im Rahmen von Allokationsverfahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Object Identification System zur Kennzeichnung der Messdaten gemäss IEC 62056-61:2002. Ergibt zusammen mit der Messpunktbezeichnung eine eindeutige Identifikation von Messwerten.
Faktor zur Berurteilung von unverhältnismässige Mehrkosten in den vorgelagerten Netzebenen durch Anschluss und Betrieb von Erzeugungseinheiten.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
Marktplatz der nationalen Netzgesellschaft zur Beschaffung von Regelenergie und Vorhaltung von Regelleistung.
Physikalische Benutzung eines Netzsystems aufgrund von Einspeisung oder Entnahme elektrischer Energie.
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Auslesung eines Messgerätes über technische Kommunikationswege.
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Funktionale Beschreibung der Betriebsmittel des Übertragungs- und Verteilnetzes, als auch von fiktiven Elementen (Netzeinspeisungen, Lasten, etc.) welche in einem Netzmodell verwendet werden.
Bezeichnet ein Prinzip, dessen Einhaltung den sicheren Netzbetrieb auch dann gewährleistet, wenn ein beliebiges einzelnes Element des Systems ausgefallen ist.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Ein Lieferant beschafft von einem oder mehreren Händlern und/oder Erzeugern Energie und ggf. Herkunftsnachweise zur Versorgung seiner Endverbraucher.
Automatischer oder von Kraftwerken abrufbarer Einsatz von Elektrizität zur Einhaltung des geplanten Elektrizitätsaustausches und zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebes.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Physikalische Abgabe von elektrischer Energie oder Vorhaltung von Leistung in ein Netz am Anschlusspunkt (vgl. Ausspeisung).
Ein an einer Messstelle mit einer messtechnischen Einrichtung erfasster und aufbereiteter Wert (z.B. Spannung, Strom).
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).