Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Synopse Revision der Verordnung über die Vollzugsorganisation der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereiche der Elektrizitätswirtschaft (VOEW)
Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV): Stärkung der höheren Berufsbildung
Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
Stellungnahme zu den Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2022
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Stellungnahme zur Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) - Synopse
Stellungnahme zur parl. Initiative UREK-S. Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz
Photovoltaik-Grossanlagen – Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des neuen Artikels 71a des Energiegesetzes (Solaroffensive)
Stellungnahme 2015 VSE zu Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz (WACC)
Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe mit Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative)
Änderung des Energiegesetzes (Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion)
Die Restnutzungsdauer gibt in Tagen an, wie lange die Energiereserven aller Kraftwerke für die Versorgung der Schweiz ausreichen. Bei Speicherkraftwerken sind die Zuflüsse mit zu berücksichtigen.
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Stellungnahme zur Anhörung minimales Geodatenmodell «Werkpläne elektrische Kabelleitungen»
Halbaktive Teilnehmer übernehmen keinerlei Pflichten zur aktiven Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Die halbaktiven Teilnehmer erhalten jedoch finanzielle Anreize für einen systemdienlichen Blindenergieaustausch mit dem Übertragungsnetz.
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Ereignis, das einen ungewollten Übergang des Netzes vom sicheren in den gefährdeten oder gestörten Netzzustand verursacht.
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Gesamtheit der an einem Messpunkt angeschlossenen, messtechnischen Einrichtungen.
Die an einer messtechnischen Einrichtung abgelesenen, unveränderten Informationen.
Am Stromkongress geht es um die Zukunft der Branche. Vieles muss neu gedacht werden. Auch das Kongressformat mussten wir in diesen speziellen Zeiten überdenken: Der Stromkongress 2021 findet als Livestream statt. Dem spannenden Programm tut das aber keinen Abbruch...
Aktive Teilnehmer an der Spannungshaltung im Übertragungsnetz sind verpflichtet, die ihnen ohne Einschränkung des Wirkleistungsbetriebs zur Verfügung stehende Blindleistung für die Spannungshaltung im Übertragungsnetz einzusetzen. Sie regeln die Spannung in die Richtung eines von der nationalen...
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Der Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor) ist eine technische Einrichtung zur Ermittlung (i.d.R. ein Smart Meter) der Energieflussrichtung mit kommunikativer Kopplung zum Speichersystem (Wechselrichter).
Leitfaden: Vorschläge zur Hebung der Verbrauchsflexibilität bei Endverbrauchern im freien Markt (VFX – CH 2024)
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Als Deckungsdifferenz bezeichnet man die in der Nachkalkulation ermittelte Differenz zwischen den tatsächlich anrechenbaren Netzkosten (Ist-Kosten) und den tatsächlich erzielten Erlösen (Ist-Erlöse) während eines Jahres. Als Referenzzeitraum wird wie bei der Kostenrechnung in der Regel das...