Anleitung für einen branchenweiten, geordneten und rechtskonformen Umgang mit Daten und praxisnahe Data Policy für die Energiebranche.
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In den nächsten Jahren werden alle Verteilnetzbetreiber intelligente Messsysteme einsetzen. Ist das nun endlich der Aufbruch in die neue digitalisierte Stromwelt? Zwar lösen damit automatisierte Fernauslesungen manuelle Zählerablesungen ab, doch das neue Kästchen im Keller alleine erfüllt kaum ein...
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie zu Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes mit Inkrafttreten Anfang 2023
An der ersten Schweizer Konferenz Elektromobilität vom 13. Juni 2023 erörterten Vertreter aus der Energie- und der Automobilbranche gemeinsam mit Forschung und Wirtschaft was nötig ist, um der in Schwung gekommenen Elektrifizierung des Verkehrs zu ihrem definitiven Durchbruch zu verhelfen...
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.