Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Mittel-und Hochspannungsnetz (NA/EEA-NE3-5 – CH 2022)
Technische Anforderungen und allgemeine Bedingungen für die Lieferung von imprägnierten Holzmasten (2017)
Für die zukünftige Versorgungssicherheit der Schweiz braucht es mehr inländische, erneuerbare Produktion. Die Revision des Energiegesetzes (EnG) muss für den Bau von neuen und die Erneuerung von bestehenden Anlagen die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Der Fokus muss dabei auf der...
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu den Revisionen des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) für Mitte 2021 in gebündelter Form angekündigt – und Anpassungen in den Vorlagen aufgrund der Vernehmlassung kommuniziert. Der VSE begrüsst den Fokus auf die...
Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.