Fokus auf Winterstrom, bessere Bedingungen für mehr Erneuerbare

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu den Revisionen des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) für Mitte 2021 in gebündelter Form angekündigt – und Anpassungen in den Vorlagen aufgrund der Vernehmlassung kommuniziert. Der VSE begrüsst den Fokus auf die Versorgungssicherheit, vor allem im Winter, sieht aber weiterhin Verbesserungspotenzial.
11.11.2020

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst, dass der Bundesrat die Forderungen nach besseren Rahmenbedingungen für den inländischen Zubau von erneuerbarer Energie aus der Vernehmlassung aufnimmt und den Fokus auf die Versorgungssicherheit – insbesondere im Winter – legt. Beides hat auch der VSE in seinen Stellungnahmen zum EnG und StromVG eindringlich gefordert. 

Der VSE begrüsst, dass mit dem Zusammenführen in ein «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» die Ziele aus EnG und StromVG aufeinander abgestimmt werden – und erwartet dadurch eine bessere Gesamtsicht auf die Themen. Ebenso begrüsst der Verband, dass der Bundesrat ein konkretes Ziel zur Selbstversorgungsfähigkeit nennt.

Der Bundesrat fordert auch weiterhin einen deutlichen Ausbau der Wasserkraft und hält am Zielwert fest. Das ist aus Sicht VSE für das Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und der Klimaziele zentral. Dazu muss jedoch der Erhalt der bestehenden Produktion gewährleistet werden. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die versorgungssicherheitsrelevanten Speicherwasserkraft-Projekte dank entsprechender Interessensabwägung auch tatsächlich zeitnah realisiert werden können. 

Zur Vervollständigung eines effizienten Fördersystems sollten die geplanten Ausschreibungen für grosse Photovoltaikanlagen auch auf andere erneuerbare Technologien ausgedehnt und eine Systemänderung in der Abnahme- und Vergütungspflicht vorgenommen werden. Anpassungsbedarf sieht der VSE auch weiterhin bei der Netzregulierung im StromVG. Insbesondere ist bei der Netztarifierung eine Anpassung an die heutige Realität nötig; im Bereich des Messwesens ist auf eine Liberalisierung zu verzichten – stattdessen folgt der Bund dem kostentreibenden System Deutschlands.

Angesichts des Terminplans zur Ausarbeitung der Botschaft dürfte eine Übergangsregelung (Weiterführung der bestehenden Massnahmen) bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen unumgänglich sein.