Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der...
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Ohne Stromnetz kein erneuerbarer Strom und keine Elektrifizierung. Doch die Netze müssen sich stark verändern, damit sie ihre Rolle fürs Klima spielen können. Dabei müssen sie effizient und perfekt auf die Bedürfnisse zugeschnitten sein. Diesen Anforderungen ist in der Netztarifierung Rechnung zu...
Mit untenstehendem Formular können Sie Ihre Daten für die Berechnung Ihres Mitgliederbeitrages erfassen.
Über dieses Formular erhalten Sie Zugang zum Tarif-Tool für Verteilnetzbetreiber.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Gute Ideen oder notwendige Veränderungen brauchen in der Schweizer Demokratie manchmal mehrere Anläufe. So auch in der Klimapolitik. Nutzen wir die Chance, beim CO₂-Gesetz nochmals über die Bücher zu gehen.