Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Gute Ideen oder notwendige Veränderungen brauchen in der Schweizer Demokratie manchmal mehrere Anläufe. So auch in der Klimapolitik. Nutzen wir die Chance, beim CO₂-Gesetz nochmals über die Bücher zu gehen.
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