Als (Haus-)Anschlusspunkt werden im Niederspannungsverteilnetz die Eingangsklemmen des Anschluss-Überstromunterbrechers festgelegt.
Der Eigenbedarf (Hilfsspeisung gemäss EnV) eines Kraftwerks ist die elektrische Leistung und die Energie, die für den unmittelbaren Betrieb der Erzeugungsanlage benötigt wird. Eingeschlossen dabei ist der Verbrauch der für den Betrieb der Erzeugungsanlage unentbehrlichen Neben- und Hilfsanlagen. Der...
Produzierte Energiemenge (kWh) der Energieerzeugungsanlage.
Verbrauch der Endverbraucher und der Produktionsanlage.
Für jeden (Haus-)Anschlusspunkt kann ergänzend zum Netzanschlussvertrag eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Natürliche oder juritische Person, welche Eigentümer von einem oder mehreren Kraftwerken oder Kraftwerksanteilen ist.
Engpassleistung von Erzeugungs- oder Übertragungsanlagen oder anderen elektrischen Anlagen, ausgedrückt in Megawatt [MW] für Wirkleistung oder Mega-Volt-Ampere-Reaktiv [Mvar] für Blindleistung.
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage, mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne Zufuhr elektrischer Energie von aussen, aus vollständig abgeschaltetem Zustand wieder hochzufahren.
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie, bestehend aus einer oder mehreren Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren). Ein Kraftwerk verfügt über einen Netzanschluss. Ein als Synonym verwendeter Begriff ist die Erzeugungsanlage.