In diesem Konzept sind grundsätzlich folgende Kraftwerksarten als nicht-steuerbar definiert: Erzeugung aus thermischen Kraftwerken (hauptsächlich Kernkraftwerke); Erzeugung aus Laufwasserkraftwerken; Erzeugung aus Laufstufen in Speicherkraftwerken (Speicherlauf); Erzeugung aus Neuen Erneuerbaren...
Staatlich angeordnete Massnahme, bei der Endverbraucher durch flächendeckende zyklische Abschaltungen im Netz zeitweise nicht versorgt werden.
Umfasst die Erfassung von Mess- und Zähldaten für Aufgaben der Betriebsführung (nicht der Abrechnung).
Zusammenfassung aller Endverbraucher in einem Netzgebiet, die von der ersten Stufe der schweizerischen Marktöffnung nicht betroffen sind.
Wert, der von der Zähleinrichtung entsprechend gekennzeichnet ist bzw. in der Verarbeitung als nicht plausibel erkannt wird.
Umfasst die Netzelemente von VNB, ATSO und signifikanten Anlagen im In- und Ausland, die Teil des Beobachteten Fremdnetzes, aber nicht teil des Koordinierten Fremdnetzes.
Durch die Grenzwerte der Frequenz definierter Bereich, in dem der Regler nicht anspricht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Einheit von Primärregler und Maschine.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Bezeichnet einen zonenübergreifenden Austausch zwischen zwei Regelzonen, der von den Netzbetreibern zur Minderung physikalischer Engpässe initiiert wird. Im Gegensatz zum Redispatch erfolgt die Umsetzung nicht knotenbasiert mit definierten Kraftwerken.
Der Speicher ist auf der DC-Seite parallel mit einer EEA am gemeinsamen Wechselrichter oder Generator angeschlossen und kann auf der AC-Seite vom Wechselrichter/Generator nicht separat gemessen werden.
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Ein kraftwerksferner Kurzschluss liegt vor, wenn bei einem dreipoligen Kurzschluss der Anteil des Anfangskurzschlusswechselstromes einer Synchronmaschine oder einer Asynchronmaschine unter dem zweifachen Wert ihres Nennstromes liegt und die Spannung an den Klemmen des Generators nicht unter 80 %...
Freie Endverbraucher sind Endverbraucher, die von ihrem Recht auf Netzzugang Gebrauch machen respektive bereits Gebrauch gemacht haben. Sie sind von der Grundversorgung im Sinn von Art. 6 StromVG ausgenommen. Eine Regulierung der Preise und der anrechenbaren Gestehungskosten nach StromVG findet hier...
Kommt es auf einer Freileitung zu einem Kurzschluss, entsteht häufig ein Störlichtbogen, der nicht von selbst erlischt. Da durch den Lichtbogen die Fehlerursache häufig beseitigt wird (z. B. ein Ast, der auf die Leitung gefallen ist, verbrennt), führt man eine automatische Wiedereinschaltung durch...
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei...