Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.
Der Wasserzins ist die Abgeltung zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) der Nutzung der Wasserkraft, die zur Energieerzeugung genutzt wird.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.
Definition der Genauigkeit der Messapparate.
Der Kostenwälzung wird der gemessene Leistungsbezug des Vorjahres zugrunde gelegt. In diesem Verfahren werden die Leistungsmaxima pro Kundengruppe je Netzebene ermittelt.
Bruttolastgangsumme total aller Endverbraucher (inkl. nachgelagerte Netze).
Fähigkeit des Netzes, die termingerechte Belieferung aller Endverbraucher mit elektrischer Energie sicher zu stellen.
Bruttolastgangsumme des eigenen Netzes (ohne nachgelagerte Netze).
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Unter Abgaben und Leistungen fallen neben Geldzahlungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auch entsprechende Gratisleistungen und verbilligte Leistungen.
Bezeichnet eine Massnahme, die von einem oder mehreren Netzbetreibern durch die Veränderung des Erzeugungs- und/oder des Lastmusters aktiviert wird, um die physikalischen Lastflüsse im Übertragungsnetz zu ändern und um damit physikalische Engpässe zu mindern (Verringerung der Einspeisung auf der...
Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei...
Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Energie aus Biomasse und aus Abfällen aus Biomasse.